Das Patentrecht in der gerichtlichen Praxis war Thema des Vortrags von Uwe Scharen. Der Vorsitzende Bundesrichter stellte heraus, dass dem deutschen Recht der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit zugrunde liege. Allerdings gibt es im Patentrecht Ausnahmen, um technische Innovationen im gewerblichen Bereich zu fördern. Zudem erläuterte er die Unterschiede zwischen einer identischen Nachahmung, die verboten ist, und einer Nachahmung, die lediglich eine abgewandelte Ausführung darstellt und damit nicht generell vom Patentschutz ausgeschlossen seien.
Mit einem ganz anderen Themenfeld setzte sich seine Kollegin Dr. Anja Schlewing auseinander: Sie ging in ihrem Vortrag auf die Betriebsrentenanpassung in Konzernen ein. Dabei behandelte sie die vieldiskutierte Frage, inwieweit die wirtschaftliche Situation der einzelnen Konzerngesellschaften bei der Betriebsrentenanpassung berücksichtigt werden kann.
Bereits seit 20 Jahren kann an der Fachhochschule Osnabrück Wirtschaftsrecht studiert werden. Im Laufe der Jahre hat sich der Studiengang, der zu Beginn umstritten war, da Jura traditionell an Universitäten gelehrt wird, erfolgreich etabliert. Er erreicht in Rankings regelmäßig Spitzenpositionen.