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"Die Überraschung war groß"

Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt

(lifePR) (Osnabrück, )
Der Anruf vom Bundesfinanzhof kam nachmittags. "Ich wusste zwar, dass ich auf der Liste stehe, aber dass ich tatsächlich gewählt wurde, war dann doch eine Überraschung", so Dr. Gregor Nöcker. Der Lehrbeauftragte der Hochschule Osnabrück ist zum Richter am Bundesfinanzhof (BFH) gewählt worden. Der BFH ist das oberste deutsche Gericht für Steuer- und Zollangelegenheiten mit Sitz ist München. Zurzeit arbeitet Nöcker als Richter am Finanzgericht Münster. Seine Tätigkeit am BFH wird er zum 1. August 2012 aufnehmen.

Seit 2001 lehrt der Jurist Steuerrecht an der Hochschule Osnabrück und bereitet im Masterstudiengang Auditing, Finance and Taxation die Studierenden auf das Wirtschaftsprüferexamen vor. Auch mit seinem Amt als Bundesrichter wird er der Hochschule Osnabrück und seiner neuen Heimat treu bleiben. Der gebürtige Sauerländer will regelmäßig aus dem Münsterland nach München pendeln.

"Meine Studierenden werden sicherlich von meiner beruflichen Veränderung profitieren. Dort werde ich mit Revisionsrecht zu tun haben und neue Rechtssprechungstendenzen noch besser erkennen können. Schließlich prüfe ich dann die Urteile der Finanzgerichte auf ihre Haltbarkeit und auch darauf, ob nicht doch die Revision zugelassen werden kann. Diese Erfahrungen werden auch in meine Arbeit an der Hochschule einfließen." Außerdem strebt Nöcker an, den Studierenden bei Exkursionen München und das Steuerrecht in der Praxis näherzubringen.

Dr. Gregor Nöcker wurde am 14. Juni 1967 in Arnsberg geboren und wuchs in Sundern/Sauerland auf. Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechts- und Betriebswissenschaften in Osnabrück sowie an der FernUniversität Hagen mit anschließender Promotion.

Es folgten Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Steuerberater in Osnabrück sowie im höheren Dienst der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Seine richterliche Laufbahn begann er im Jahr 2002 am Finanzgericht Münster. Dort beschäftigt er sich als Mitglied des 1. Senats im Wesentlichen mit Streitigkeiten aus dem Einkommensteuerrecht.
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