Eröffnet wurde die von Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Hochschule Esslingen) souverän moderierte Konferenz vom Präsidenten der Hochschule Osnabrück, Prof. Dr. Andreas Bertram. Ihm folgten als Redner Franz Wagner für das Präsidium des Deutschen Pflegerates (DPR), gefolgt von Klaus Dumeier vom GKV-Spitzenverband, Dieter Lang (Verbraucherzentrale Bundesverband) als Vertreter der Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 SGB XI sowie Claus Bölicke (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.) für die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW).
Prof. Dr. Andreas Büscher, wissenschaftlicher Leiter des DNQP, ging in seinem Beitrag auf die Erkenntnisse bei der Entwicklung dieses ersten Expertenstandards nach § 113 a SGB XI ein und betonte, dass die Unabhängigkeit bei der Entwicklung gegeben war. Kritisch seien jedoch der eng gesteckte Zeitrahmen bei der Entwicklung des Expertenstandards sowie die Abkoppelung der modellhaften Implementierung von der Entwicklung. Büscher betonte, dass die durch das Pflegeversicherungsgesetz vorgesehene verbindliche Einführung des Expertenstandards für alle Beteiligten eine Herausforderung werden wird, da Expertenstandards in erster Linie Instrumente der internen Qualitätsentwicklung und nicht per Checkliste abprüfbar sind. Die Intention des Standards bestehe in einem Innovationsimpuls zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.
Dr. Klaus Wingenfeld leitete mit seinem Vortrag den inhaltlichen Schwerpunkt der Fachkonferenz ein und beschrieb anschaulich, welche Bedeutung Mobilität für ein selbstbestimmtes Leben hat. Die pflegepidemiologische Relevanz des Themas zeigt sich daran, dass 75 % der Heimbewohner unter Mobilitätseinbußen leiden, sich bei 60% der kognitiv beeinträchtigten Heimbewohner die Mobilität innerhalb eines halben Jahres deutlich verschlechtert und es bei mehr als 40 % der unbeeinträchtigten Heimbewohner innerhalb von 18 Monaten zu Mobilitätseinbußen kommen kann. Allein an diesen Zahlen wird deutlich, wie hoch der präventive Charakter dieses Expertenstandards sein kann.
Die etwa zweistündige Diskussion des Expertenstandardentwurfs verlief wie auch bei den bisherigen acht Konferenzen des DNQP auf einem hohen fachlichen Niveau. Angesichts der gesetzlichen Verbindlichkeit kamen zwar häufiger Fragen zur Finanzierbarkeit von Leistungen und Qualifizierungsmaßnahmen, insgesamt überwogen jedoch inhaltliche Fragen und Anmerkungen. Die Expertenarbeitsgruppe hat viele Hinweise für die abschließende Bearbeitung mit auf den Weg bekommen. Neben den 50 mündlichen Diskussionsbeiträgen erhielt das DNQP noch während der Konferenz mehr als 70 schriftliche Anmerkungen. Außerdem sind zwei Stellungnahmen zum Expertenstandard von der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie und dem Aktionsbündnis Patientensicherheit eingegangen, die während der Konferenz verlesen wurden.
Die Expertenarbeitsgruppe wird die zahlreichen Hinweise sowie weitere eingehende Stellungnahmen in einer abschließenden Sitzung ausführlich diskutieren und für die Fertigstellung des Expertenstandards berücksichtigen. Im Juni 2014 wird dieser der Geschäftsstelle Expertenstandards beim GKV-Spitzenverband übergeben, über die dann die modellhafte Implementierung sowie die Veröffentlichung des Expertenstandards koordiniert werden.