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Hochschule Osnabrück wird im Konflikt beim Neubau Hörsaalgebäude Barbarastraße vermitteln

(lifePR) (Osnabrück, )
Auf der Baustelle des neuen Hörsaalgebäudes der Hochschule Osnabrück an der Barbarastraße haben sich Mitte Oktober im Innenverhältnis des Auftragsnehmers Firma Bohle (Gummersbach) und deren Nachauftragsnehmer Unregelmäßigkeiten ergeben. Dies bezieht sich auf Probleme in der Bezahlung beim Personal des Gewerkes Trockenbau, für das die Firma Bohle den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhielt. In deren Verantwortung über die Ausführung des Gewerkes wurde ein Nachauftragsnehmer beauftragt, der für die nun nicht geleistete Bezahlung der rumänischen Bauarbeiter verantwortlich ist.

"Nach eingehender Prüfung durch unsere Rechtsabteilung sowie beauftragter externer Fachanwälte können wir keine Fehlhandlungen seitens der Hochschule Osnabrück erkennen", so Hochschulpräsident Prof. Dr. Andreas Bertram in einer Stellungnahme. Durch das Vertragsregelwerk beim Bau ist gewährleistet, dass alle Verpflichtungen der Hochschule Osnabrück wahrgenommen wurden.

Die Hochschule Osnabrück wird eine aktive Rolle als Vermittler in der Lösung des Konflikts einnehmen und will die Beteiligten, die Firma Bohle und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), schnellstmöglich am Runden Tisch zu Gesprächen zusammenführen. Die IG Bau hat bereits ihre Bereitschaft erklärt, unter Moderation der Hochschule Osnabrück mit der Firma Bohle über die im Raum stehenden Forderungen zu sprechen.

"Wir sind sehr betroffen über die Lage der rumänischen Kollegen und werden aktiv und intensiv in der Vermittlung zur Lösung des Konflikts beitragen", so Bertram weiterführend.

Die Hochschule Osnabrück kümmert sich zusätzlich um die Verpflegung der rumänischen Bauarbeiter. So wurde in Absprache mit dem Studentenwerk eine Mittagsverpflegung in den Osnabrücker Mensen eingerichtet. Auch für weitere Verpflegungsengpässe steht die Hochschule als Hilfe zur Verfügung.

Das Auftragsvolumen des Gewerkes Trockenbau hat einen Umfang von ca. 775.000 EUR. Bei jeder Angebotsabgabe erklären die Firmen mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, dass das Formblatt zur Vereinbarung zur Tariftreue Vertragsbestandteil wird. Darin wird auch vereinbart, dass jeder Auftragnehmer die Vereinbarung zur Tariftreue mit Nachauftragsnehmern zum Vertragsgegenstand zu machen hat. Alle Firmen sind verpflichtet, sich und alle Nachauftragsnehmer anzumelden.

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