Laut Rieger begrüße die strategische Allianz UAS7 die Empfehlungen des Wissenschaftsrates, da sie die bisherige willkürliche Entwicklung im privaten Hochschulsektor qualitätsgeleitet ordneten. "Wir unterstützen die Forderung des Wissenschaftsrates, nur solchen Einrichtungen das Promotionsrecht zu verleihen, die die dafür notwendige wissenschaftliche Qualität nachweislich erbringen", so Rieger. Er bekräftigte damit für die sieben Hochschulen die hohen Ansprüche an den dritten Bologna-Zyklus, die Promotionsphase. UAS7 fordere daher die Länder auf, längerfristig auch forschungsstarke Fachhochschulbereiche anhand von Qualitäts- und Leistungskriterien hinsichtlich einer Promotionsfähigkeit zu betrachten. Zur Verstärkung ihres gewünschten Beitrags zum Innovationstransfer werde unter Beachtung gleicher Qualitätsanforderungen auch der Ausbau kooperativer Promotionen unabdingbar sein.
Der Präsident der Fachhochschule Osnabrück, Prof. Dr. Erhard Mielenhausen, teilt die Auffassung seines Kollegen aus Berlin. "Die Länder müssen das Promotionsprivileg der Universitäten mit einer Kooperationsverpflichtung verbinden und die dazu notwendigen Rahmenbedingungen für den staatlichen Hochschulbereich verbessern", so Mielenhausen. Als Beispiel nannte er die Förderung kooperativer Promotionskollegs. In diesem Zusammenhang begrüßt UAS7 ausdrücklich die Ankündigung der TU München, kooperative Promotionen mit Fachhochschulen durchzuführen.
Die Fachhochschulen aus Berlin, Bremen, Hamburg Köln, München, Münster und Osnabrück haben sich 2005 zur Allianz UAS7 - Seven Universities of Applied Sciences - zusammengeschlossen. Die Mitgliedshochschulen bieten gemeinsame Stipendien-programme und internationale Austauschprogramme an und kooperieren in Lehre und Forschung.