Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić und die Präsidentinnen und Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen haben jetzt den neuen Hochschulentwicklungsvertrag unterzeichnet. Er gilt bis zum Jahr 2021 und „sichert die finanziellen Landesmittel für die Hochschulen auf dem Niveau des Haushalts 2018 sowie die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei.
Prof. Dr. Andreas Bertram gehörte zu den Unterzeichnern in Hannover: „Die Fortschreibung des Vertrages freut uns sehr“, sagt der Präsident der Hochschule Osnabrück. „Wir erhalten dadurch Planungssicherheit für die kommenden Jahre und können uns so intensiv der Weiterentwicklung unserer Hochschule widmen. Dafür gilt unser Dank der Landesregierung.“
Der neue Vertrag enthält ergänzende Vereinbarungen, um gesellschaftlichen Herausforderungen wie zum Beispiel der Digitalisierung oder auch dem großen Bedarf an mathematisch, naturwissenschaftlich und technisch ausgebildeten Fachkräften zu begegnen.
Ministerpräsident Stephan Weil wird mit folgenden Worten zitiert: „Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag von 2013 haben wir die Weichen zur Bearbeitung zentraler Herausforderungen, wie einer wachsenden Zahl von Studienberechtigten die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, gestellt.“ Der erste Hochschulentwicklungsvertrag war im November 2013 unterzeichnet worden. Er beinhaltete unter anderem, dass die wegfallenden Studiengebühren vollständig durch sogenannte Studienqualitätsmittel ersetzt werden, um die Bedingungen für Studium und Lehre zu verbessern.
„Es ist unser gemeinsames Ziel, die Qualität des Studiums zu verbessern und Chancengerechtigkeit zu ermöglichen. Hierzu gehören auch zukünftig ein gebührenfreies Studium und die Studienqualitätsmittel“, heißt es von Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić.
Den hohen Stellenwert der Fortschreibung des Vertrages betonte Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang-Uwe Friedrich, der Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen ist: „Besonders hervorzuheben sind der Geltungszeitraum über das Inkrafttreten der Schuldenbremse und das Ende des Hochschulpaktes hinaus sowie die Zusagen zur Baufinanzierung und die Öffnungsklausel bei der Verwendung von Studienqualitätsmitteln.“ Im Einvernehmen mit den Studierenden können die Hochschulen diese Mittel künftig auch für Ausstattungen nutzen.