Der Jurist zählt zu einem kleinen Kreis von sieben Sachverständigen, die der Ausschuss zu einer öffentlichen Stellungnahme eingeladen hat. Zu den Sachverständigen gehören, neben anderen, der Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. und Professor der Universität Bonn Dr. Dr. Udo Di Fabio sowie Dr. Joachim Damasky, Geschäftsführer des Verbands der Automobilindustrie e.V. (VDA) und Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC).
Mit dem automatisierten Fahren ist die Übernahme der Fahrzeugsteuerung durch technische Systeme gemeint. Das selbstfahrende Fahrzeug übernimmt beispielsweise Lenk-, Blink-, Beschleunigungs- und Bremsmanöver längs- und quer der Fahrspur ohne menschliches Eingreifen.
Die Bundesregierung will die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen. Dazu heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Bei derart weitreichenden technischen Entwicklungen bedarf es Regelungen des Gesetzgebers zum Zusammenwirken zwischen Fahrzeugführer und dem Kraftfahrzeug mit automatisierten Fahrfunktionen.“
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) soll dahingehend ergänzt werden, dass der Fahrer dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann.