Ziel dieser durch die Bundeszahnärztekammer initiierten Kooperation ist die Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Krankenhäusern. Die (Landes-)Zahnärztekammern setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Prävention und Versorgung insbesondere für ältere pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung zu verbessern. Immer mehr alte Menschen mit einem pflegerischen Betreuungsbedarf verfügen über eigene Zähne, sind aber häufig nicht mehr in der Lage, die Zahnpflege selbstständig durchzuführen. Neben Problemen der Zahnpflege kommen insbesondere durch das Alter sowie durch chronische Krankheiten und damit verbundene Medikamenteneinnahme zusätzliche Einflussfaktoren hinzu, die Auswirkungen auf die Mundgesundheit besitzen. Eine unzureichende oder falsche Mundhygiene kann gravierende gesundheitliche und die Lebensqualität einschränkende Folgen wie z.B. chronische Entzündungen und Zahnverlust haben.
Mit der Entwicklung dieses Expertenstandards soll Anfang 2019 begonnen werden. Die Auswahl und Berufung der wissenschaftlichen Leitung und Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens.
Hintergrund
In dem Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ werden auf Grundlage einer Literaturstudie pflegerisches und zahnmedizinisches Wissen gebündelt und für die pflegerische Praxis in der bewährten Form eines Expertenstandards aufbereitet.
Ein Expertenstandard ist ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau, das dem Bedarf und den Bedürfnissen der Zielgruppe angepasst ist. Er richtet sich primär an Pflegeberufe. Expertenstandards sind evidenzbasiert und praxisorientiert ausgerichtet. Sie sind keine medizinischen Leitlinien. Derzeit gibt es zehn Expertenstandards des DNQP.
Das DNQP, unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück, beschreitet mit diesem Werk erstmalig den Weg einer Kooperation mit einer anderen Berufsgruppe bei der Entwicklung eines pflegerischen Expertenstandards.