Im Gegensatz zur Situation beim 22. Steuertag hatte dieses Mal die Finanzverwaltung zwar noch keine Verlautbarungen zu ihrer Handhabung dieses Themas veröffentlicht, aber die bereits traditionelle Einbindung der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung ins Podium der Veranstaltung führte auch in diesem Jahr zu einer bemerkenswert hohen Besucherzahl.
Fachvorträge waren stark frequentiert
Entsprechend groß war das Interesse an den Fachvorträgen, die die Neuregelung des Gesetzes zur Modernisierung der Personengesellschaft und deren Auswirkungen auf das Steuerrecht fokussierten. Prof. Dr. Jens Kollmar eröffnete als wissenschaftlicher Leiter des diesjährigen Steuertags mit einem Impulsvortrag die Fachtagung, indem er die grundlegenden gesetzlichen Änderungen im BGB darstellte und die Grundproblematik betreffend deren steuerlicher Auswirkungen anhand ausgewählter Steuervorschriften erläuterte. Im Anschluss griff Frau Diplom-Finanzwirtin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Caroline Luise Stark, diesen Spannungsbogen auf und vertiefte typische Fragestellungen des Mittelstandes insbesondere im Hinblick auf grundstücksbezogene Unternehmenstransaktionen. Diesbezüglich gab sie auch Hinweise zu notwendigen Maßnahmen noch vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2024 für den Fall, dass es nicht zu einer Anpassung der betroffenen steuerlichen Normen komme. Ob eine solche Anpassung im Steuerrecht erfolgt, war sicherlich die spannendste Frage, deren Beantwortung sich das Publikum von Herrn Regierungsrat Florian Wiedemann vom Landesfinanzministerium Rheinland-Pfalz erhoffte. Diese konnte Herr Wiedemann aus Gründen der dienstlichen Verschwiegenheit zwar nicht im erhofften Umfang erfüllen, machte aber seine persönliche Haltung zu den besonders strittigen Fragen im Rahmen seines Vortrages deutlich.
Angeregte Diskussionsrunde zum Abschluss
In der abschließenden Podiumsdiskussion unter Leitung von Herrn Regierungsrat Torsten Werner, Referatsleiter beim Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, wurden durch zielgenau von ihm identifizierter Themenkreise weitere Beratungsansätze und -optionen alternativ zur Rechtslage ohne oder mit einem möglichen Steueranpassungsgesetz erörtert und in einem regen Austausch zwischen den Referenten, Steuerberatern bzw. Mitarbeitern von Rechts- und Steuerabteilungen sowie zahlreichen Studierenden der Studienrichtung Steuern vertieft.