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Abgasskandal bei Daimler weitet sich aus: Rückruf von EURO 6b- Fahrzeugen!

Betroffene sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen

(lifePR) (Nürnberg, )
Der Abgasskandal bei Daimler erreicht neue Höhen. Nachdem es zunächst noch so aussah, als könnten Fahrer von Euro 6b Dieseln verschont geblieben sein, zeigt sich nun leider, dass dies ein Irrglaube war. „Mandanten unserer Kanzlei, die einen Mercedes mit der Abgasnorm Euro 6b besitzen, erhielten Schreiben, die zu einem Software-Update auffordern“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Bereits ab Mitte 2017 kursierten Meldungen um vermeintliche Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz, nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart diesbezügliche Ermittlungen eingeleitet und auch Geschäftsräume des Herstellers durchsucht hatte. 2018 wurde aus den Verdachtsmomenten Gewissheit. Seit einigen Wochen ist bekannt, dass Daimler Hunderttausende Mercedes-Modelle zurückrufen muss.

Laut „Spiegel Online“ sind nach einer Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Motorenreihen OM 642 und OM 651 betroffen, die in zahlreichen Fahrzeugtypen mit unterschiedlichen Leistungsstufen verbaut worden sind. Auf der Liste finden sich demnach die Modelle Mercedes GLS 3,0 Liter-Diesel (OM 642), Mercedes GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642), C-Klasse Plug-in-Hybrid 2,2 Liter-Diesel (OM 651), ML 3,0 Liter-Diesel (OM 642), G- Klasse 3,0 Liter-Diesel (OM 642), CLS 3,0 Liter-Diesel (OM 642), S-Klasse 3,0 Liter-Diesel (OM 642), S-Klasse Hybrid 2,2 Liter-Diesel (OM 651), GLC 2,2 Liter-Diesel (OM 651), E-Klasse 3,0 Liter-Diesel (OM 642), GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642), Sprinter 2,2 Liter-Diesel (OM 651) und V-Klasse 2,2 Liter-Diesel (OM 651).

Völlig neu und wohl weithin unbekannt ist in diesem Zusammenhang die nun leider zur Gewissheit gewordene Tatsache, dass hiervon auch Fahrzeuge betroffen sind, die wohl von den meisten wegen der AdBlue-Technologie als unbedenklich angesehen wurden. „Mandanten unserer Kanzlei erhielten gestern völlig überraschend Post von Mercedes-Benz, wonach sie zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurden“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Diese Briefe haben es in sich. Das Besondere ist, dass es sich um Fahrzeuge handelt, welche die Abgasnorm Euro 6b erfüllen.

Daimler erklärt in diesen Briefen, dass mit dem Update „spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung verändert“ werden sollen, „die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft“. Weiter heißt es: „Für den Fall, dass es in Folge des Software-Updates wider Erwarten zu einem Schaden an einem Bauteil der Abgasrückführung kommt, wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Mercedes-Benz Servicebetrieb.“ Den Formulierungen kann entnommen werden, dass auch Daimler jedenfalls nicht ausschließen kann, dass es zu Schäden durch das Update kommen könnte.

Die wahre Trageweite zeigt sich sodann gegen Ende des Schreibens. „Mercedes-Benz weist ausdrücklich darauf hin, dass der Verbrauch von AdBlue bei vergleichbaren Fahrbedingungen steigen kann“, erläutert Rechtsanwalt Göpfert. Mercedes-Benz stellt in diesem Schreiben zudem klar, dass bei Nichtteilnahme eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs nach § 5 FZV erfolgen kann.

Damit ist Gewissheit, was bislang nur zu vermuten war. Auch Euro 6b Diesel sind betroffen. Bei Mercedes-Benz weist die Modelnamenergänzung BlueTEC auf diese Motorvariante hin. Namentlich handelt es sich um eine Baureihe des OM 651 Motors mit 2,5 Liter Hubraum. Dieser Motor wurde seit 2014 in der V-Klasse, der C-Klasse, dem GLK, der E-Klasse, dem CLS und auch der S-Klasse sowie dem ML verbaut.

Betroffene, die sich aufgrund der mittlerweile bekannten Risiken mit einem „Software-Update“ nicht zufrieden geben wollen, sollten wegen der anstehenden Rückruffristen sowie auch hier gegebenenfalls zu beachtender Verjährungsfristen umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Bank-, Kapitalanlage- und Verbraucherschutzrechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich gescheiterter Kapitalanlagen, des Widerrufs von Darlehensverträgen und des Verbraucherschutzrechts, aktuell insbesondere im Abgasskandal. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Anleger und Verbraucher gegenüber finanzierenden Banken, Initiatoren, Vertriebsbeauftragten sowie Wirtschaftsunternehmen. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg. Weiterführende Informationen unter:

www.drhoffmann-partner.de

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