Der sofortige Rückruf war durch das KBA bereits im Oktober 2018 mit der Begründung angeordnet worden, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen unter anderem schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad in ihrer Wirksamkeit gedrosselt würden (sog. Thermofenster). Denn mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig.
Hiergegen setzte sich der Rüsselsheimer Autobauer erfolglos gerichtlich zur Wehr. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 06.11.2019 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig bestätigt, dass die Opel Automobile GmbH verpflichtet ist, Diesel-Fahrzeuge der Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi umgehend zurückzurufen sind. Im Rahmen der anstehenden verpflichtenden Rückrufaktion soll die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umgerüstet werden.
„Der Vorwurf gegenüber Opel klingt nur allzu bekannt. Ebenso wie VW soll auch Opel eine „Schummel-Software“ benutzt haben, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten“, meinen die Nürnberger Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Geschädigten im Dieselskandal vertreten.Daher werden auch Tausende Opel-Besitzer bald schriftlich aufgefordert werden, ein Software-Update an ihren Fahrzeugen vornehmen zu lassen.
Nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte lauern in den zunächst harmlos klingenden Rückrufschreiben jedoch erhebliche Gefahren. „So berichteten viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung der Maßnahme, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Hinzu kommt, dass anders als bei VW-Motoren des Typs EA 189 bei einigen Opel-Motoren im Zweifel durch eine Beweisaufnahme zu klären sein wird, ob und ggf. welche Manipulationen vorgenommen worden sind. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann warnt: „Wenn das Software-Update bereits aufgespielt worden ist, dürfte es ungleich schwieriger werden, den Beweis zu erbringen.“
Manche Gerichte meinen ferner, dass aufgrund der Durchführung des Software-Updates kein Schaden bei den Autobesitzern eingetreten sei und weisen deshalb Klagen gegen die Autohersteller ab. Auch wenn diese Rechtsauffassung sicherlich nicht überzeugend ist, resultiert aus den Umrüstungsmaßnahmen auch insoweit ein rechtliches Risiko.
Es zeigt sich also, dass Autobesitzer das Software-Update nicht vorschnell aufspielen lassen sollten, sondern zuvor und zeitnah rechtlichen Rat einholen sollten. Erfolgsaussichten für eine Inanspruchnahme von Opel sind vor dem Hintergrund einer Vielzahl von positiven Entscheidungen zugunsten von Geschädigten des Abgasskandals hinreichend gegeben. Gerade wenn Autobesitzer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.