Bereits im Jahr 2019 erreichte die Höhe der Schäden, die durch Betrugsformen mit Kryptowährungen produziert wurden, mehr als 4,5 Milliarden US-Dollar. Eine geradezu astronomische Zahl. Grund für diese Schäden ist oft fehlendes Verständnis für die neuen Anlageformen. Unerfahrene Anleger werden mit Strukturvertriebsmethoden geködert und überzeugt, in eine Anlage zu investieren, deren Funktionsweise sie weder verstehen noch nachvollziehen können. „Vermittler solcher Anlageformen, auch Broker genannt, nehmen mit den künftigen Investoren meist unaufgefordert telefonischen Kontakt auf. „Kaltakquise und gut geschultes Vertriebspersonal sind typische Ausprägungen eines jeden Anlagebetrugs“, weiß Dr. Marcus Hoffmann zu berichten.
exit scam – der Ausstiegsbetrug – aller Anfang ist leicht
Beim exit scam handelt es sich um eine beliebte Masche, mit der Betrüger an die Gelder von Kunden kommen. Hier wird zunächst über den Erstkontakt eine Erstinvestition in eine Kryptoanlage provoziert. Zu diesem Zweck werden Plattformen geschaltet, die auf den ersten Blick hochprofessionell erscheinen. Dort verfügt der Investor über einen vom Broker eingerichteten Account, also ein eigenes Konto. Um den Account mit Kapital zu befüllen, wird die Erstinvestition zunächst über eine offizielle Kryptobörse in eine Kryptowährung umgewandelt (meist Bitcoin oder Ethereum), die dann auf das Konto des Anlegers fließt. Was dieser nicht ahnt: damit ist das Geld meist schon verloren und in den Händen der Betrüger. „Investoren ist zu diesem frühen Zeitpunkt überhaupt nicht bewusst, dass Sie über die Coins nur scheinbar noch über Ihren Account verfügen können. Man glaubt eben an das, was man auf dem Monitor seines PCs sieht“, weiß Rechtsanwalt Mirko Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Die häufig auf Zeit angelegten Investitionen entwickeln sich anfänglich meist prächtig. Gewinne werden über den Account ausgewiesen und Investoren können Ihr Glück kaum fassen. „In dieser euphorischen Stimmung gelingt es den Brokern erneut, die Investoren zu weiteren Einlagen zu bewegen, wobei wir häufig von mehreren Tausend Euro an Investition sprechen“, ergänzt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.
exit scam – das dicke Ende kommt zum Schluss
Natürlich will der Investor sein Geld irgendwann zurück. Ob nun in Form von Coins oder aber in der anfänglich eingesetzten Währung. An diesem Punkt wird es interessant. Fordert der Investor seine Einlagen zurück, beginnt die Märchenstunde der Broker. „Es werden vielfältige Ausreden entwickelt, weshalb die Einlage nicht umgehend erstattet werden kann. Zu nennen sind beispielsweise fällige Steuern der lokalen Steuerbehörden, technische Schwierigkeiten beim Betrieb der Plattform oder Transaktionskosten Dritter. Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt“, berichten die erfahrenen Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Im „besten“ Fall gelingt es dem Broker, den Investor zu weiteren Einzahlungen zu bewegen. Werden die Steuern auf die Gewinne bezahlt, dann werden diese samt eingesetzten Kapital umgehend erstattet. So bringt man die Anleger dazu, häufig nochmals ganz erhebliche weitere Summen aufzubringen. Mit dem Rücken zur Wand, ist das sich nach wie vor als Investor sehende Opfer zu allem bereit. Schließlich geht es um sein Geld.
Wenn der Investor seine Rolle als Opfer realisiert, ist er häufig um tausende Euro erleichtert. Die Plattform verschwindet samt Account, Broker und dem Geld des Investors nach einiger Zeit.
Schnelles und konsequentes Handeln ist sinnvoll
Wichtig ist dann: eingesetztes Kapital ist häufig nicht völlig verloren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Geld wieder zurückzuholen. Hierbei sollten Betroffene schnell kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Die einfachsten Wege, die eingesetzten Mittel wieder zu beschaffen, sind häufig nur sehr kurzfristig realisierbar.
„Ist mehr Zeit vergangen, seit ein Betroffener realisierte, dass er einem kapitalen Anlagebetrug zum Opfer fiel, sollte zeitnah ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Es besteht grundsätzlich über verschiedene Wege die Möglichkeit, die am Geldfluss Beteiligten ggf. in Regress zu nehmen“, erläutern die Anwälte von Dr. Hoffmann & Partner aus Nürnberg. Dabei ist der Einzelfall von zentraler Bedeutung und muss sorgfältig geprüft werden.
Betroffene haben im Zweifel bis zu drei Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen und sollten daher nicht aus falscher Scham hierauf verzichten.