Der Volkswagen-Konzern und die Audi AG manipulierten nicht nur bei den 3,0 V6 Euro 6 Dieselmotoren, wie beispielsweise das letzte Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, 4 O 8137/20, zeigt, das ebenfalls von Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg erstritten wurde. Auch die mit einem 3,0 Liter V6 Euro 5 Motor der Audi AG bestückten Premium-Modelle des Konzerns sind vielfach mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen, wobei die Rechtsprechung im Bundesgebiet insoweit noch zurückhaltend agiert. Bereits seit einiger Zeit werden aber auch Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und VW, in denen durch die Audi AG entwickelte Dieselmotoren mit der Typenbezeichnung EA896 und EA897 mit Euro 5 Einstufung verbaut sind, in die Werkstatt gerufen. Auch der Kläger in dem Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth erhielt ein solches Rückrufschreiben, womit er zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wurde.
Nachdem sich die Audi AG im außergerichtlichen Bereich grundsätzlich nicht vergleichsbereit zeigt, erhob die Kanzlei Dr. Hoffmann und Partner Rechtsanwälte für ihren Mandanten eine Schadensersatzklage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „In der Klage wurden diverse unzulässige Techniken bei dem 3 - Liter - Euro 5 - Motor bemängelt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte können für die betroffenen Kunden von VW, Audi und Porsche inzwischen die notwendigen Tatsachen ausreichend detailliert dargestellt werden, um Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG erfolgversprechend geltend zu machen.
Hierbei muss natürlich im jeweiligen Einzelfall genau und sorgfältig gearbeitet werden. „Dies haben wir getan. Demgegenüber hielt das Gericht den Vortrag der Audi AG für unzureichend und ging in seiner Entscheidung vom sittenwidrigen Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Lasten der Audi AG aus“, erläutert der sachbearbeitende Rechtsanwalt Göpfert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt in seinem Urteil vom 17.11.2021, Az.: 16 O 1081/21, nunmehr auch für ein Euro 5 Fahrzeug fest, dass die Audi AG gehalten gewesen wäre, anhand von detaillierten Darlegungen ihre Sicht der Dinge zu schildern und insbesondere auf den umfangreichen Sachvortrag der Klage einzugehen. Nachdem sich die Audi AG wiederum bedeckt hielt, wurde die Audi AG zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung gegen Rücknahme des Audi A6 Avant verurteilt.
Die aktuellen Entscheidungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.09.2021, Az.: 4 O 8137/20, und vom 17.11.2021, 16 O 1081/21, zeigen, dass es sich für die Audi AG in Nürnberg im Dieselskandal zuspitzt. Denn das LG Nürnberg-Fürth, sowohl die 4. Zivilkammer als auch die 16. Zivilkammer, beide Kammern mit Spezialzuständigkeit für die Audi AG, folgen den Argumenten der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sowohl für Euro 6 als auch für Euro 5 Fahrzeuge mit 3,0 l V6 Diesel Motoren.
„Die Urteile des LG Nürnberg-Fürth sind dabei teils sogar bereits rechtskräftig. Denn Audi geht häufig nicht einmal mehr in Berufung, weil man offensichtlich eine Entscheidung des OLG Nürnberg verhindern will, was wohl auch bei dem jüngsten Urteil wieder der Fall sein wird“, merkt Rechtsanwalt Göpfert abschließend an.
Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi und Porsche mit 3,0 Liter Motoren, egal ob Euro 5 oder Euro 6, sollten ihre Schadensersatzansprüche konsequent verfolgen und durchsetzen. Die Ansprüche wegen Manipulationen an diesen Dieselmotoren sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl müssen Betroffene rasch handeln. Nachdem es bereits 2018 zu ersten Rückrufen kam, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährungsfrist ansetzen. Danach drohen Ansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Autobesitzer sollten die Sache daher nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich umgehend fachkundigen Rechtsrat einholen.