Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 881718

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Virchowstraße 20d 90409 Nürnberg, Deutschland http://www.drhoffmann-partner.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Marcus Hoffmann +49 911 5679400

Das "Audi-Jahr" hat im Dieselskandal begonnen - Verjährung im Audi Abgasskandal droht Ende 2022

Geschädigte müssen dieses Jahr ihre Ansprüche durchsetzen

(lifePR) (Nürnberg, )
Im Audi Dieselskandal rund um die 3,0 und 4,2 Liter Motoren wird dem Jahr 2022 besondere Bedeutung zukommen. Bereits mit Ablauf des 31.12.2022 könnte der Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren. „Denn im Jahr 2019 erhielt eine Vielzahl Betroffener die erste unerfreuliche Post von Audi, Volkswagen oder Porsche. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss daher seine Ansprüche möglichst bald noch in diesem Jahr durchsetzen“, warnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Schätzungsweise rund 250.000 der mit einem 3,0 Liter V6 oder 4.2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG bestückten Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und Volkswagen wurden nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet. Zu diesen Fahrzeugen ergingen demgemäß bereits in den Jahren 2017 und 2018 Rückrufe des KBA. In deren Folge erhielten die Fahrzeughalter, häufig aus heiterem Himmel, sodann im Jahr 2019 jeweils Rückrufschreiben der Hersteller, die sie erstmals mit der generellen Betroffenheit vom Abgasskandal konfrontierten. Demgemäß wird nach der derzeitigen Rechtsauffassung vieler Gerichte bereits Ende 2022 die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ablaufen. „Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte auf jeden Fall nunmehr schnell, jedoch bis spätestens Ende 2022 handeln, um am Ende nicht leer auszugehen“, mahnt Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.

Audi wurde bereits in vielen gerichtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. So konnte die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg beispielsweise in den Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.08.2020, 4 O 219/20 (Audi Q7, Euro 6); Urteil vom 26.02.2021, 4 O 1981/20 (Audi A8, Euro 6); Urteil vom 29.03.2021, 4 O 1730/20 (Audi A6, Euro 6); Urteil vom 17.11.2021, 16 O 1081/21 (Audi A6, Euro 5); Urteil vom 07.09.2021, 4 O 8137/20 (Audi A6, Euro 5); Urteil vom 31.08.2021, 4 O 7555/20 (VW Touareg, Euro 6) und vor dem LG Marburg, Urteil vom 29.10.2020, 2 O 67/20 (Audi A6, Euro 5) sowie vor dem OLG Köln, Urteil vom 28.10.2021, 28 U 14/21 (Audi A8, Euro 6), verbraucherfreundliche Urteile erstreiten. Diese Entscheidungen stehen neben einer Vielzahl anderer positiver Verfahrensabschlüsse exemplarisch für die gute Durchsetzbarkeit der Ansprüche Betroffener.

Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen lassen. „Dies gilt vor allem, nachdem die Audi AG vor dem BGH, VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21, erst am 16.12.2021 gleich zwei Niederlagen erleiden musste“, bekräftigt Rechtsanwalt Mirko Göpfert. Dr. Marcus Hoffmann ergänzt: „Im ersten Verfahren drohte wohl die Bestätigung eines Schadensersatzurteils des OLG Koblenz, so dass die Audi AG die Revision anscheinend deshalb zurücknahm, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des BGH zu vermeiden. In dem zweiten Verfahren stellte der BGH klar, dass Schadensersatzansprüche bei finanzierten Verträgen auch bei einem verbrieften Rückgaberecht bestehen können“.

Der Weg ist damit dem Grunde nach frei. Fahrzeugerwerber betroffener Modelle, die 2019 von Audi, Porsche oder Volkswagen ein Rückrufschreiben erhalten hatten, sollten ihre Ansprüche daher mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalts zeitnah noch im Jahr 2022 durchsetzen.

Website Promotion

Website Promotion

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

Weiterführende Informationen unter:
www.drhoffmann-partner.de

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.