Nach übereinstimmenden Medienberichten durchsuchten Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. am 27.04.2022 die Geschäftsräume von Suzuki Deutschland. Hintergrund der Ermittlungen ist der Vorwurf, dass Suzuki bis 2018 mehr als 22.000 Diesel Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft haben soll. Es geht dabei um 1.3, 1.6 und 2.0 Liter Motoren, die in den Suzuki Modellen Swift, Vitara und SX4 S-Cross verbaut worden sind. Die Motorsteuerungssoftware soll bewirken, dass die Abgasreinigungsmechanismen in zahlreichen Alltagssituationen massiv reduziert bzw. ganz abgeschaltet wird, so dass die Fahrzeuge im Realbetrieb deutlich mehr Stickoxide ausstoßen als erlaubt. Damit seien die Voraussetzung für eine Zulassung nach der Abgasnorm Euro 6 mutmaßlich nicht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.
Die manipulierten Motoren sind dem Vernehmen nach nicht von Suzuki selbst hergestellt worden, sondern von dem italienischen Autobauer Fiat, der heute zum Stellantis-Konzern gehört. Bereits seit einigen Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen Fiat ermittelt. Im Fiat Dieselskandal sprachen bereits viele Gerichte bundesweit Schadensersatz zu, wobei die Manipulationen teils gar unstreitig blieben. Nachdem bereits die Landgerichte Stade, Koblenz, Gera, Landau, Meiningen und Ravensburg den Fiat Chrysler Konzern in der Verantwortung sahen, verurteilte jüngst auch das Landgericht Landshut mit Urteil vom 18.03.2022, Az.: 54 O 1306/21, den italienischen Fahrzeughersteller zur Zahlung von Schadensersatz.
Sollten sich die aktuellen Vorwürfe bei Suzuki-Fahrzeugen bestätigen, was angesichts der Entwicklungen im Fiat Abgasskandal wahrscheinlich ist, müssen auch Suzuki-Fahrer nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im Dieselskandal gegen verschiedene Fahrzeughersteller vertritt, mit amtlichen Rückrufen ihrer Fahrzeuge rechnen. Mit den ggf. künftig zu erwartenden Software-Updates sind nicht unerhebliche Risiken verbunden. „So berichteten viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Auf eine solch ungewisse künftige Entwicklung sollten sich Betroffene nicht einlassen, sondern frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte und ggf. bestehende Ansprüche zu wahren.