Online Casinos verlocken mit werbewirksamen Webseiten Spieler zum Einsatz hoher Beträge. Es ist ein Milliardengeschäft, wobei von den Einsätzen nur ein geringer Bruchteil in Form von Rückgewinnen wieder auf den Konten der Spieler landet. Das Online Glücksspiel unterlag in Deutschland lange Zeit einem weitreichenden gesetzlichen Verbot. Der Glücksspielstaatsvertrag schrieb – mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein – explizit das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glückspielen im Internet fest.
Gesetzliches Verbot von Online Casinos – Glück im Unglück für Spieler
Verbote werden durch Bürger häufig eher als nachteilig denn als vorteilhaft empfunden. Im Bereich von Online Casinos kann sich das Verbot nun aber für Hunderttausende deutsche Spieler mit Wohnsitzen außerhalb von Schleswig-Holstein als echter Glücksfall herausstellen. „Denn Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen, die entgegen dem gesetzlichen Verbot veranstaltet oder vermittelt wurden, sind ohne Rechtsgrund erfolgt. Sie können daher vom Betreiber des Online Casinos zurückgefordert werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.
Die Voraussetzungen für den Rückzahlungsanspruch sind denkbar einfach:
1. Online-Glücksspiel führte zu Verlusten
2. Online-Glücksspiel erfolgte vor dem 01.07.2021 (danach gilt aber weiterhin, dass Verluste fachkundig geprüft werden sollten, denn viele Anbieter handeln ohne Lizenz und damit weiterhin illegal)
3. Wohnsitz des Spielers in Deutschland, aber außerhalb Schleswig-Holsteins
4. Verluste liegen nicht länger als 10 Jahre zurück
LG Berlin verurteilte Anbieter zur Rückzahlung der Verluste
Die Chancen, sich im Online Casino verspieltes Geld zurückzuholen, stehen sehr gut. Dies zeigt beispielsweise eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 11.04.2022, 39 O 65/21. Ein Spieler verzockte bei dem in Gibraltar ansässigen Unternehmen ElectraWorks zwischen Januar 2017 und August 2020 rund 211.330 €. Das Unternehmen betrieb unter der Domain https://casino.bwin.com/... ein Online Casino unter der Marke „bwin.com“. Auf der deutschsprachigen Webseite wurden die üblichen Glücksspiele wie Slots und Tischspiele angeboten. Die Anbieterin des Online Casinos verfügte über eine Glücksspielerlaubnis nach gibraltarischem Recht. Über eine entsprechende deutsche Erlaubnis verfügte sie nicht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurde darauf hingewiesen, dass die Services nur dann genutzt werden dürfen, wenn sie im Land des jeweiligen Kunden erlaubt sind. Der Kläger trug vor, dass er von den AGB keine Kenntnisse hatte und diese auch nicht akzeptiert habe.
Das LG Berlin gab dem Spieler recht und verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung der Einsätze abzüglich der Gewinne, also der erlittenen Verluste in Höhe von sage und schreibe von 211.330,24 €. Das Gericht wies vor allem darauf hin, dass das Glücksspiel-Angebot auf den deutschsprachigen Raum ausgelegt war. Die Webseite war in Deutsch verfasst, obwohl dem Anbieter hätte klar sein müssen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland verboten war. Der Abschluss des Vertrags zwischen Spieler und Online-Casino ist nichtig, weil die Vereinbarung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstieß. „Dabei begründet das LG Berlin auch sehr anschaulich, dass sich ausländische Betreiber und Anbieter gerade nicht darauf berufen können, im jeweiligen Land des Geschäftssitzes sei das Online-Glückspiel erlaubt“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
Betroffene sollten umgehend fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen
Spielern ist daher dringend zu empfehlen, jetzt zu handeln. Die Tür zur Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspielen steht weit offen. „Keine falsche Scham oder Rücksicht auf den Anbieter, lautet hier die Devise. Betroffene sollten sich die Rückzahlung ihrer Verluste umgehend sichern“, meint Rechtsanwalt Göpfert.