Der Dieselskandal bei Opel weitet sich zunehmend aus. Opel versuchte bereits seit 2016 die Abgasproblematik bei zahlreichen Fahrzeugen zunächst mit „freiwilligen Verbesserungsmaßnahmen“ durch ein Software-Update in den Griff zu bekommen, um so den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren.
Amtlicher Rückruf vom 17.02.2022
„Nachdem dies Opel offensichtlich nicht gelungen ist, hat das KBA die Daumenschrauben angezogen und der Rückruf wurde verpflichtend“, meint Rechtsanwalt Göpfert. So machte die Bundesbehörde am 17.02.2022 öffentlich, dass rund 74.500 Opel-Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia im Bauzeitraum zwischen 2013 bis 2018 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems überarbeitet werden müssen. Betroffen sind 1,3 l und 1,6 l Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6.
Rückrufaktion E222115640 (22-C-013)
In der Folge erhalten aktuell Zehntausende Opel-Fahrer unangenehme Post von der Opel Automobile GmbH. Unter dem Betreff „Service Center / Interne Nr. E222115640 (22-C-013)“ informiert Opel die Halter über eine Rückrufaktion zur Verbesserung des Abgasreinigungssystems durch die Entwicklung einer verbesserten Motorsteuerungssoftware. Sodann wird ausgeführt, dass die neue Software Anfang 2021 zunächst als freiwilliges Softwareupdate freigegeben worden ist, und das KBA sodann Anfang Dezember 2021 anordnete, dass das Update verpflichtend durzuführen ist.
Der Opel Dieselskandal zeigt exemplarisch, dass ebenso wie bei vielen anderen Herstellern auch aus einem „freiwilligen“ Rückruf plötzlich ein verpflichtender Rückruf werden kann“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Denn das Update muss jetzt aufgespielt werden. Falls das Software-Update nicht installiert werden sollte, kann die zuständige Zulassungsbehörde die Betriebsuntersagung einleiten.
Gefahren des Software-Updates
In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ der Opel Automobile GmbH können auch ansonsten erhebliche Gefahren lauern. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht überraschend.
Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?
„Viele Autobesitzer berichteten uns demgemäß von negativen Auswirkungen nach Durchführung solcher Maßnahmen, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.
Es zeigt sich also, dass Autobesitzer das Software-Update nicht vorschnell aufspielen, sondern zuvor rechtlichen Rat einholen sollten.
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