Seit mehreren Jahrzenten dienen vielen privaten Anlegern sogenannte Container zur Kapitalanlage. Nach dem Grundkonzept erwerben die Investoren direkt Eigentum an gebrauchten oder neuen Frachtcontainern, die über Verwaltungsgesellschaften an verschiedene Reeder weltweit vermietet werden. Der Anleger erhält die Mieteinnahmen. Zudem wurde in Aussicht gestellt, dass am Ende der meist drei- bis fünfjährigen Vertragslaufzeit die Container wieder durch die Gesellschaften der P&R zurückerworben werden.
Das Geschäftsmodell ist inzwischen in eine erhebliche Schieflage geraten. Nachdem bereits im Sommer 2017 über Unregelmäßigkeiten bei dem Marktführer für Container-Investments, der im Münchner Nobelvorort Grünwald residierenden P&R Gruppe, berichtet worden ist, müssen Anleger nach der Pleite der drei P&R Container-Verwaltungsgesellschaften im März 2018 nunmehr endgültig um ihr Geld bangen. Für die vierte Vertriebsgesellschaft des Finanzdienstleisters, namentlich die P&R Transport Container GmbH wurde zwar bislang noch kein Insolvenzantrag gestellt. Jedoch gab es auch bereits hier einen Warnhinweis wegen möglicher Forderungsausfälle. Es bleibt abzuwarten, ob auch diese Gesellschaft nicht zuletzt wegen der allgemein rückgängigen Ertragslage im Containergeschäft ebenfalls Schiffbruch erleiden wird.
Anleger sollten diese unschönen Entwicklungen nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte nicht einfach klaglos hinnehmen. „Ein schadensersatzrechtliches Vorgehen gegen die insolventen Gesellschaften ist zwar im Regelfall wirtschaftlich nicht sinnvoll, nachdem auch im Erfolgsfalle lediglich die sogenannte Quote verbleibt“, meint Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Nachdem die Anleger Eigentümer der Container geworden sind und teils auch selbst gegen Dritte Mietzinsansprüche haben, sollte derzeit zumindest sichergestellt werden, dass diese Rechtspositionen nicht in der Insolvenzmasse „verschwinden“.
Es kommen jedoch in rechtlicher Hinsicht verschiedene andere Anspruchsgegner in Betracht, an denen sich der Anleger schadlos halten kann. „Oftmals wurde die Anlage als sicher und risikolos dargestellt, wohingegen tatsächlich stets ein Totalverlustrisiko drohte“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. Dies kann gegen den Anlageberater oder auch die Bank Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung begründen. Inzwischen wurde auch darüber berichtet, dass die Auszahlungen an die Anleger über einen erheblichen Zeitraum hinweg nicht aus Mieteinnahmen, sondern durch die Einnahmen aus dem Neugeschäft bestritten worden sein sollen. Sollte sich der Verdacht eines sogenannten „Schneeballsystems“ bestätigen, stehen auch deliktsrechtliche Ansprüche gegen die jeweils verantwortlichen Personen im Raum.
Um keine Verjährung zu riskieren, sollten Betroffene der P&R - Pleite nicht zu lange zuwarten, sondern ihr Investment zeitnah durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts fachkundigen Rechtsanwalt sorgfältig überprüfen lassen.