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Reiseabsagen bei AIDAvita - Schadensersatzansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden

(lifePR) (Nürnberg, )
In den vergangenen Wochen und Monaten kam es bei AIDAvita immer wieder zu Reiseabsagen. Vorgeblich soll der Grund in den Geschehnissen rund um den Ukrainekrieg liegen. Es drängt sich indessen der Verdacht auf, dass eher unternehmerische Gründe zu diesen Reiseabsagen führten. „In Fällen, in denen Kreuzfahrtveranstalter Reisen aus wirtschaftlichen Gründen absagen, bestehen für Betroffene über die Erstattung des Reisepreises hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt.

In den vergangenen Monaten kam es bei AIDAvita vorgeblich im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg vermehrt zu Kreuzfahrtabsagen. Zuletzt wurden alle Reisen, deren Start vor dem 24.07.2022 liegt, ersatzlos gestrichen. Aktuell dürften die Gründe hierfür nicht immer außerhalb des Einwirkungsbereiches des Veranstalters AIDA zu suchen sein.

Absage von Kreuzfahrten auf der AIDAvita – andere Schiffe fahren aber

AIDA gab die Reiseabsagen bei AIDAvita im Zusammenhang mit Routenänderungen anderer Kreuzfahrten auf AIDAdiva, AIDAnova und AIDAmar in Verbindung mit den Entwicklungen im Ukrainekrieg bekannt. Russische Häfen sollen nicht mehr angelaufen werden, so die offizielle Begründung der Reederei. Tatsache ist aber, dass beispielsweise AIDAdiva und AIDAnova Ostseekreuzfahrten, wenn auch mit geänderter Route, grundsätzlich durchführen. „Der Umstand, dass einige Kreuzfahrten stattfinden und andere gänzlich abgesagt werden, spricht unseres Erachtens zunächst gegen den ersten Eindruck, dass die Absagen einzig vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges erfolgten“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Warum erfolgen bei manchen Schiffen Umroutungen, während bei AIDAvita die Reisen komplett entfallen?

Reiseabsage aus unternehmerischen Gründen - Anspruch auf Schadensersatz

Grundsätzlich gilt, dass Reiseabsagen aufgrund außergewöhnlicher Umstände möglich sind. Beide Parteien des Reisevertrages müssen dann die geschuldete Leistung nicht erbringen. Dies bedeutet, dass der Anbieter die Kreuzfahrt nicht durchführen muss und der Reisende sein Geld zurückbekommt. Die Ansprüche auf Erstattung des Reisepreises werden von AIDA für Reisen mit AIDAvita wohl problemlos und zeitnah erfüllt werden.

„Wenn die Reiseabsagen bei AIDAvita aber, wie zuvor beschrieben, gegebenenfalls aus Gründen erfolgten, die dem unternehmerischen Risikobereich des Veranstalters zuzuordnen sind, kommt neben der Rückzahlung des vollen Reisepreises ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Betracht“, erläutert Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Sollte AIDA die Reisen abgesagt haben, weil hierdurch eine Verlagerung der Reisenden auf die übrigen Schiffe möglich wird, die dann mit höherer Auslastung profitabler zu betreiben sind, wäre dies wohl der Fall.

„Auffällig ist, dass Reisenden mittels zusätzlichen Bordguthaben Umbuchungen schmackhaft gemacht wurden. Solche Leistungen bewirken aber keinesfalls den Entfall eines unter Umständen im Raum stehenden Schadensersatzanspruches“, stellen die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de heraus. Der Gesetzgeber gab Verbrauchern bei Reiseabsagen durch den Veranstalter nicht ohne Grund einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude. Dieser Anspruch soll einen Ausgleich zwischen Unternehmer und Verbraucher schaffen. Der Veranstalter soll nicht aus wirtschaftlichen Interessen heraus die Reisepläne ändern können, ohne dass er dem Verbraucher hierfür eine Entschädigung zu leisten hat.

Der Einzelfall ist maßgeblich – Ansprüche 2 Jahre durchsetzbar

Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene einer Kreuzfahrtabsage daher prüfen lassen, ob Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden aufgrund der Reiseabsagen von AIDAvita im Raum stehen. Für Verbraucher geht es nicht nur um den Reisepreis, sondern um 50 % bis zu 100 % des Reisepreises zusätzlich.

Als Faustregel gilt: je später abgesagt wurde, desto höher fallen die Ansprüche aus.

Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden können dabei bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist hierbei der Tag, an dem die gebuchte Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach der Erstprüfung besteht für Kreuzfahrer die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte ausschließlich die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de: Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht.

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