Derzeit erhalten Gäste der AIDAcosma die Information, dass die geplanten Touren im Orient eine ganz wesentliche Änderung erfahren. Oman und damit der Hafen von Muscat entfällt. Statt dieses Anlaufs wird nun ein „Overnight“ in Sir Bani Yas erfolgen. In den an die Gäste gerichteten Informationen ist von einer Anpassung des Routenverlaufs aus operativen Gründen die Rede. Ohne nähere Erläuterung werden die Passagiere der AIDAcosma damit vor Urlaubsantritt vor vollendete Tatsachen gestellt. „In einem solchen Fall liegt zumindest eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigen kann“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Abweichung von der gebuchten Reise rechtfertigt Minderung – Routenänderung widersprechen und Ansprüche vorbehalten
Wenn die Kreuzfahrt nicht nach Buchung durchgeführt wird und es zu Abweichungen bei den Reisezielen kommt, steht eine Minderung des Reisepreises im Raum. Gerichte urteilen hierbei grundsätzlich verbraucherfreundlich. Vorliegend benennt AIDA eine Anpassung des Routenverlaufs aus operativen Gründen als Ursache.
Solche Anpassungen können einen Anspruch auf Minderung rechtfertigen, denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur dann möglich, wenn die Änderung unerheblich ist. „Genau dies dürfte vorliegend nicht der Fall sein, da Muscat als ein echtes Highlight der Reise selbst nach Ansicht von AIDA nicht fehlen darf. Außerdem entfällt auch ein erheblicher Teil der Fahrtstrecke, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Betroffene sollten der Routenänderung daher widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten.
Verschuldensunabhängige Haftung seitens AIDA
Der Anspruch des Reisegastes ist hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich unabhängig. „Es ist völlig egal, was sich hinter der Formulierung „Routenanpassung aus operativen Gründen“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Kreuzfahrten im Orient auf AIDAcosma also haben. Allein entscheidend ist, dass es sich um eine erhebliche Änderung der Reiseleistung handelt“, führt Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de aus.
Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend
Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der AIDAcosma prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche im Raum stehen. Keinesfalls sollte man auf solche Ansprüche verzichten oder vorschnell „Bordguthaben“ oder kleinere Vergünstigungen für künftige Reisen als Entschädigung akzeptieren. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert Euro summieren.
Diese Ansprüche können bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag enden sollte.