Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 874259

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Virchowstraße 20d 90409 Nürnberg, Deutschland http://www.drhoffmann-partner.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Marcus Hoffmann +49 911 5679400

Volkswagen Dieselgate 2.0: Bußgeldbescheid legt Manipulationen bei EA288 Motoren mit Euro 6 - Abgasnorm nahe

Betroffene sollten jetzt ihre Ansprüche geltend machen

(lifePR) (Nürnberg, )
Auch wenn der Dieselskandal rund um den Motor des Typs EA288 noch nicht die Dimension wie bei dem EA189 hat, gerät die Volkswagen AG auch hier zunehmend unter Druck. Die Hinweise auf Manipulationen verdichten sich mehr und mehr. Nach einem aktuellen Bericht von FOCUS-Online lässt der Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig darauf schließen, dass die gegen VW verhängte Milliardenstrafe auch EA288-Motoren mit Euro 6-Motoren des Wolfsburger Autobauers betrifft. „Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Euro 6 - Dieselmotoren der Baujahre ab 2015 sollten spätestens jetzt handeln, nachdem bereits zeitnah die Verjährung eintreten könnte“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Die Volkswagen AG behauptet nicht nur in ihrer beispiellosen Google-Kampagne, wonach sich EA288-Klagen angeblich nicht lohnen sollen, dass bei dem Nachfolgemotor des berüchtigten EA189 mit der Typenbezeichnung EA288 alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Nach dem Wortlaut des der Redaktion von FOCUS-Online vorliegenden Bußgeldbescheides schien die Staatsanwaltschaft Braunschweig demgegenüber anderer Auffassung zu sein. „In dem Bescheid finden sich nämlich einige Textpassagen, die auch eine Manipulation der Software des EA288 Gen3 mit der Abgasnorm Euro 6 in Deutschland nahelegen“, meint Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.

VW hatte demgegenüber stets betont, dass die mit dem Bescheid verhängte Strafzahlung in Höhe von einer Milliarde Euro neben dem EA189-Motor ausschließlich auf dem US-amerikanischen Markt vertriebene Kfz mit Motoren des Typs EA288 betreffen soll. An dieser Darstellung dürften nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte nunmehr endgültig mehr als berechtigte Zweifel angemeldet werden. Die Erfolgschancen für betroffene Besitzer von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Euro 6 - Dieselmotoren der Baujahre ab 2015 sind damit weiter gestiegen.

Bereits zuvor folgten Gerichte beim EA288 zunehmend dem substantiierten Vortrag der Kläger in Gerichtsverfahren. „Uns vorliegende interne Unterlagen der Volkswagen AG belegen, dass das KBA bereits 2015 und 2016 die Fahrkurvenerkennung missbilligte und deren Entfernung forderte“, berichtet Rechtsanwalt Göpfert aus seinen Prozessakten. Volkswagen steht daher zunehmend unter Druck. Anhand dieser Unterlagen lässt sich nämlich darstellen, dass einerseits erneut eine Technik eingesetzt wurde, die den Prüfzyklus erkannte und andererseits, dass das KBA diese Technik augenscheinlich nicht als zulässig akzeptierte.

Dabei sind sowohl Fahrzeuge mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) als auch Modelle mit SCR-Technik (AdBlue) betroffen. Bei NOx-Speicherkat Fahrzeugen hatte bereits das OLG Naumburg mit Urteil vom 09.04.2021, 8 U 68/20, die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt. Das OLG Naumburg stellte dabei fest, dass VW die Erwerber solcher Fahrzeuge getäuscht habe. In letzter Zeit folgte auch das LG Münster mit Urteil vom 29.07.2021, 11 O 12/21, dieser Ansicht. Ebenso verurteilte das LG Hamburg Volkswagen am 13.08.2021, 305 O 268/20, in einem solchen „NSK-Fall“. Aber auch Fahrzeuge mit der bislang als „sicher“ geltenden SCR-Technik, also wenn die Abgase mit AdBlue gereinigt werden, sind betroffen. Das Landgericht Hamburg, 305 O 266/20, sprach am 02.07.2021 einem Käufer eines VW T6 Schadensersatz in Höhe von 44.575,76 € zu.

Besitzer von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Euro 6 Motoren der Baujahre ab 2015 sollten ihre Schadensersatzansprüche umgehend prüfen lassen. Die Ansprüche wegen dieser Manipulationen sind grundsätzlich weder verjährt noch schadet ein Kauf des Kfz nach 2015. Gleichwohl sollten Betroffene bald handeln. Nachdem bereits 2018 erste Informationen hierzu zu Tage traten, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährungsfrist ansetzen. Danach drohen Ansprüche bereits Ende 2021 zu verjähren. Autobesitzer sollten die Sache daher nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich umgehend fachkundigen Rechtsrat einholen.

Website Promotion

Website Promotion

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Verbraucherschutz-, Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Ihr Schwerpunkt liegt seit mehreren Jahren insbesondere im Bereich des sogenannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Verbraucher gegenüber großen Wirtschaftsunternehmen und Banken. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

Weiterführende Informationen unter: www.drhoffmann-partner.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.