Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Auch viele der mit einem 4,2 Liter V8 Motor bestückten Premium-Modelle des Konzerns sind nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA896 (Gen2) verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.
Gerade wenn man sich bewusst für ein hochpreisiges Fahrzeug aus dem Premiumsegment entschieden hat, möchte man sich natürlich nicht mit einem in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Update abspeisen lassen“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten. Viele Betroffene wollen ihre manipulierten Kfz daher zurückgeben und erheben Schadensersatzklagen.
Nachdem bereits das Oberlandesgericht Schleswig in einer grundlegenden Entscheidung vom 07.08.2020, 1 U 119/19, dem Besitzer eines Porsche Cayenne S Diesel Recht gegeben hatte, mehren sich in letzter Zeit die Schadensersatzurteile gegen Porsche und Audi. Aktuell verurteilte das LG Heilbronn mit Urteil vom 01.07.2021, I 3 O 4/21, die Porsche AG und die Audi AG als Gesamtschuldner wegen der Manipulationen an dem 4,2 Liter Dieselmotor zu Schadensersatz. Ebenso entschied das LG Münster mit Urteil vom 22.06.2021, 15 O 266/20, gegen die Porsche AG. „In seiner gut begründeten Entscheidung hob das LG Münster hervor, dass das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits aus der unstreitigen Veröffentlichung des KBA vom 18.03.2020 folge“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
Die Entscheidungen LG Münster und des LG Heilbronn ordnen sich in eine Reihe erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG rund um die großen Dieselmotoren des Typs EA896 (Gen2) oder auch EA897 ein. Beispielsweise in einem durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen und rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.02.2021 wurde dem Besitzer eines Audi A8 Schadensersatz zuerkannt. In einem weiteren durch die Nürnberger Rechtsanwälte geführten Verfahren erkannte das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits mit Urteil vom 18.08.2020 einem Audi Q7-Fahrer einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 76.526,18 € zu.
Besitzer von Fahrzeugen der Marken Porsche und Audi mit 4.2 oder 3.0 Liter Dieselmotoren sollten ihre Schadensersatzansprüche daher mit aller Konsequenz verfolgen und durchsetzen. Betroffene müssen bald handeln. Nachdem es bereits 2018 zu ersten Rückrufen kam, könnten Gerichte dies als Beginn für die Verjährung ansetzen. Danach würden die Ansprüche bereits Ende 2021 verjähren. Autobesitzer sollten die Sache also nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich bald fachkundigen Rechtsrat einholen.