Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 964949

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Virchowstraße 20d 90409 Nürnberg, Deutschland http://www.drhoffmann-partner.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Marcus Hoffmann +49 911 5679400

Wetterbedingte Routenänderung auf der Reise Norwegen, Schottland & Dänemark 2 mit AIDAluna: Umroutungen wegen Sturm führen immer zu Minderung

(lifePR) (Nürnberg, )
Die Passagiere auf der AIDAluna konnten ihre achttägige Kreuzfahrt mit dem Titel „Norwegen, Schottland & Dänemark 2“ vom 08.10.2023 bis zum 16.10.2023 leider nicht genießen. Denn von der geplanten Reise blieb aufgrund des Wetters so gut wie nichts mehr übrig. Nur einer der fünf Zielhäfen konnte angelaufen werden. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „In diesen Fällen bestehen jedoch klare Ansprüche auf eine Reisepreisminderung. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar.

Voller Vorfreude gingen die Kreuzfahrer am 08.10.2023 in Kiel an Bord der AIDAluna. Mit Haugesund, Lerwick, Aberdeen und Aarhus standen ebenso interessante wie sehenswerte Ziele auf dem Programm. Doch die Vorfreude währte nicht lange. Gleich zu Beginn ihrer Reise „Norwegen, Schottland & Dänemark 2“ erhielten die Gäste der AIDluna die Information, dass es zu erheblichen Änderungen des Reisverlaufs kommen wird.

Wetterbedingte Routenänderung auf AIDAluna führt zwingend zu Minderung

Zunächst wurden die Anlandungen im norwegischen Haugesund und Lerwick auf den Shetland Inseln durch Kristiansand und Newcastle in Großbritannien ersetzt. Im weiteren Verlauf kam es noch zu zwei weiteren Routenänderungen. Auch der Besuch des Hafens von Aberdeen in Schottland wurde gestrichen. Stattdessen nahm AIDAluna Kurs auf Kopenhagen. Doch von dort aus ging es nicht wie zunächst vorgesehen am Sonntag nach Aarhus. Vielmehr wurde den Passagieren mitgeteilt, dass AIDAluna aufgrund einer wetterbedingten Routenanpassung über Nacht im Hafen von Kopenhagen verbleiben würde. Im Ergebnis wurde damit einzig und allein der Hafen von Invergordon planmäßig angelaufen.

In einem solchen Fall liegt eine klare Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur bis zum Beginn der Reise möglich. Auch der Grund für die Routenänderung spielt grundsätzlich keine Rolle. Minderungsansprüche setzen gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. Eine wetterbedingte Routenänderung führt damit immer dazu, dass die Passgiere einen Teil ihres Reisepreises zurückbekommen. „Außerdem entfällt oft auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Berechnung nach Tagen - der Einzelfall ist entscheidend


Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten betroffene Kreuzfahrer aufgrund der Routenänderungen auf der AIDAluna unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. „Natürlich kann Aida nichts für das Wetter. Niemand hat jedoch Geld zu verschenken. Deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen“, meint Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.

Über Kreuzfahrt-Anwalt.de

Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.

Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

Kreuzfahrt-Anwalt.de – Ihr Lotse im Kreuzfahrtrecht

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.