Bei Baufinanzierungen ist seit Langem bekannt, dass sich mit dem Widerruf erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen. Bei sonstigen Verbraucherdarlehen führte der „Widerrufsjoker“ in der öffentlichen Diskussion bislang eher ein Schattendasein. Nunmehr stellt sich immer mehr heraus, dass auch Millionen von PKW-Finanzierungsverträgen ebenfalls widerruflich sein könnten und damit den Käufern äußerst lukrative Rückgabechancen eröffnet werden. Dieses Vorgehen steht nicht nur Verbrauchern offen, deren Fahrzeug - derzeit - von dem sogenannten Abgasskandal betroffen ist, sondern allen Autokäufern, die den Erwerb finanziert haben.
Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte sind auch zahlreiche Verträge der RCI Banque Deutschland betroffen. „In manchen Vertragsunterlagen waren zunächst einander widersprechende und inhaltlich abweichende Widerrufsinformationen aufzufinden, wobei für den juristischen Laien unklar blieb, welche auf den konkreten Vertrag zur Anwendung kommen sollte. Hinzu kamen unterschiedliche Angaben zur Zinshöhe im Falle des Widerrufs“, berichtet Rechtsanwalt Göpfert.
Neben der Pflicht zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation sind Banken darüber hinaus verpflichtet, dem Darlehensnehmer zahlreiche Informationen bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der einzuhaltende Pflichtenkatalog ist ebenso lang wie inhaltlich streng und wurde nach Auffassung der erfahrenen Bankrechtsanwälte bei der RCI Banque Deutschland oftmals nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Auch deshalb könnten viele Autokredite noch widerrufen werden.
Völlig unabhängig von diesen Fragen muss die Bank dem Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine jeweilige Abschrift hiervon zur Verfügung gestellt haben. Ist dies nicht erfolgt, hat die Widerrufsfrist bereits aus diesem Grund nicht zu laufen begonnen und der Darlehensvertrag ist weiterhin widerruflich. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann weiß aus der Praxis zu berichten: „In zahlreichen durch unsere Kanzlei geprüften Fällen liegt dem Kreditnehmer gerade kein Dokument vor, das seine Unterschrift trägt. Der durch den Käufer unterzeichnete Darlehensantrag befindet sich vielmehr allein bei der Bank. Auch eine Abschrift des Darlehensantrages oder der von beiden Seiten unterzeichneten Vertragsurkunde wurde dem Verbraucher oftmals nicht zur Verfügung gestellt.“
Aufgrund dieser Fehler in der Vertragsabwicklung bestehen in vielen Fällen gute Chancen, dass der Finanzierungsvertrag auch heute noch wirksam widerrufen werden kann. Kunden der Renault Bank, der Nissan Bank und der Infiniti Financial Services sollten ihre vollständigen Darlehensvertragsunterlagen daher weiterhin durch einen auf dem Gebiet des Bankrechts fachkundigen Rechtsanwalt sorgfältig überprüfen lassen.