Mit der verbandsinternen Zertifizierung „Anerkannter Heiler nach den Richtlinien des DGH e.V.“ soll Hilfesuchenden Orientierung gegeben werden, qualifizierte und gut ausgebildete Heiler zu finden. Die Antragssteller des Anerkennungsverfahrens müssen neben einer Ausarbeitung von gestellten Fragen ebenso ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Die Ausbilder müssen ebenfalls eine Anwartschaft erfüllen, ein Anerkennungsverfahren als Ausbilder durchlaufen, nach einem genehmigten Ausbildungskonzept lehren und Pflichtseminare wie „Recht & Ethik“ vermitteln.
Mehr zum Dachverband Geistiges Heilen, der sich mit über 4.000 Mitgliedern, für die Integration geistiger Heilwesen im Gesundheitssystem einsetzt, die Zusammenarbeit von Heilern, Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten fördert und wissenschaftliche Forschungsprojekt unterstützt, finden sich auf www.dgh-ev.de.