Die Klage bezieht sich auf ein Investment in Höhe von 500 Millionen Dollar (300 Millionen Euro) in "North Street 2002-4", das durch eine von der UBS gegründete Zweckgesellschaft begeben wurde. Dieses Portfolio so genannter Collateralised Debt Obligations (CDO) erwarb die Landesbank Schleswig-Holstein im Jahr 2002 von der UBS.
Die HSH Nordbank sieht ein krasses Missverhältnis zwischen den vertraglichen Pflichten und der tatsächlichen Verwaltung des Portfolios durch UBS. Es sind nach Auffassung der HSH Nordbank Transaktionen im Portfolio von der UBS durchgeführt worden, die einzig im Eigeninteresse der UBS lagen. Bernhard Blohm, Sprecher der HSH Nordbank: "Unser Investment in das North Street Programm sollte durch die UBS konservativ und unter Beachtung umsichtiger Anlageziele gemanagt werden. In unser Klage zeigen wir, dass die UBS beim Management des Investments gänzlich gegen unsere Interessen gehandelt hat."
"Wir mussten feststellen, dass der größte Vermögensverwalter der Welt, die UBS, Portfoliotransaktionen vorgenommen hat, die ausschließlich in seinem Eigeninteresse und im Interesse einzelner seiner Mitarbeiter lagen. Nach wiederholten vergeblichen Versuchen, mit der UBS-Geschäftsführung ins Gespräch zu kommen, sind wir nun gezwungen, Klage gegen die UBS anzustreben. Wir fordern eine verantwortungsvolle Verwaltung unseres Kapitals und die vollständige Rückerstattung der uns entstandenen Verluste, für die unseres Erachtens die UBS die alleinige Verantwortung trägt", so Blohm.
Weitere Informationen: www.hsh-nordbank.com.