Kurz zuvor hatten die wahlberechtigten Arbeitnehmer des HYMER-Konzerns ihre zwei Vertreter für den Aufsichtsrat gewählt. Dies sind Herr Raymond Hof (55 Jahre), Betriebsratsvorsitzender der Bürstner GmbH sowie Herr Thomas Heidt (51 Jahre), stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Bürstner GmbH. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates wurden Herr Dr. Spichtig zum Vorsitzenden und Herr Stegmaier zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endete turnusmäßig mit Ablauf der jüngsten Hauptversammlung. Die Herren Professor Dr. Bernd Gottschalk (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Gerhard Gross (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Uwe Holy und Michael Horn hatten bereits früher geschlossen erklärt, sich nicht mehr zur Wiederwahl stellen zu wollen. Ihnen sowie den beiden Arbeitnehmervertretern im bisherigen Aufsichtsrat, Frau Brigitte Macleod und Herrn Andreas Post gebührt der große Dank des Unternehmens für die erfolgreiche Begleitung des HYMER-Konzerns während der vergangenen Jahre. Insbesondere in den zurückliegenden Krisenjahren hat der bisherige Aufsichtsrat die Restrukturierung und die anschließende Erreichung des Turnaround mit großem persönlichen Engagement und hoher Professionalität begleitet und den Vorstand nach Kräften beraten und unterstützt.
Neben der Neuwahl der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat fasste die Hauptversammlung der HYMER AG entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung eine Reihe weiterer Beschlüsse, wie die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ravensburg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien. Insbesondere stimmte die Hauptversammlung auch dem von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der HYMER AG und ihrer 100prozentigen Tochtergesellschaft Bürstner GmbH zu. Hierdurch können bestehende steuerliche Verlustvorträge schneller genutzt und so nennenswerte Liquiditätsvorteile für die Gesellschaft erzielt werden (vgl. hierzu auch die Ad-hoc-Meldung vom 22. September 2010).