"Eines ist klar, das Baukindergeld kommt. Vermutlich noch diesen Herbst", so Rico Schäfer, Vorstand des bundesweit tätigen Finanzierungsvermittlers HYPOFACT AG. "Wir freuen uns, dass damit speziell Familien unter die Arme gegriffen wird. Mit dieser Förderung kommen viele Familien ihrem Traum vom Eigenheim ein kleines Stück näher. Allerdings fühlt sich das neue Baukindergeld, vor dem Hintergrund vielfach gestiegener Kosten, z.B. Kaufpreisen und Grunderwerbssteuer, wie ein Marketing-Gag an."
Rahmenbedingungen des Baukindergeldes
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Baukindergeld in der Haushaltsrechnung von Banken berücksichtigt werden. Familien mit mindestens einem Kind können die Förderung beantragen unter Berücksichtigung eines maximal zu versteuernden Jahresbruttoeinkommen von 75.000 Euro. Je Kind gibt es einen Aufschlag/Freibetrag von 15.000 Euro. Damit ergibt sich eine Obergrenze des maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro bei einem Kind, von 105.000 Euro bei zwei Kindern, von 120.000 Euro bei drei Kindern, usw.
Pro Kind wird ein Baukindergeld in Höhe von EUR 1.200,00 pro Jahr gezahlt – maximale Laufzeit 10 Jahre. Eine Familie mit zwei Kindern hat Anspruch auf Baukindergeld pro Jahr in Höhe von 2.400 Euro für maximal zehn Jahre. Also zusammen 24.000 Euro. Bei drei Kindern sind es in zehn Jahren maximal 36.000 Euro. "Aufgrund des doch recht hohen Jahreseinkommens kann somit ein Großteil der Familien in Deutschland vom Baukindergeld profitieren", erklärt Finanzierungsspezialist Schäfer.
Auch in Deutschland lebende Ausländer – insbesondere EU-Ausländer – können die Förderung unter den gleichen Voraussetzungen erhalten. Zwingend ist jedoch hier die Einreichung der Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung als Nachweis der Selbstnutzung und förderfähige Kinder müssen im gleichen Haushalt leben.
Was wird gefördert
Gefördert wird grundsätzlich nur die erste Immobilie (Kauf oder Neubau eines Einfamilienhauses bzw. Wohnung). Auch die Kosten einer Sanierung bzw. Umbaus einer Immobilie sind unter Umständen förderfähig.
Dauer des Programmes
Das Programm wird voraussichtlich für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 gelten. Positiv: Das Baukindergeld kann rückwirkend ab dem 01.01.2018 beantragt werden, für alle, die in diesem Zeitraum einen Kaufvertrag oder Bauvertrag unterzeichnet haben. Ausschlaggebend ist das Datum des Vertrages.
Antragstellung
Geplant ist die Beantragung über die KfW, jedoch gibt es keine abschließende Aussage hierzu. Eine Beantragung ist derzeit noch nicht möglich, da keine beschlussfähige Entscheidung vorliegt. Eine Beantragung des Baukindergeldes ist unabhängig vom Alter der Kinder.
Dauer der Zahlung des Baukindergeldes
Auch hierzu gibt es derzeit noch keine endgültigen Aussagen. Es ist im Gespräch die Zahlung des Baukindergeldes an das Kindergeld anzulehnen. Sollte so entschieden werden, endet der Bezug des Baukindergeldes mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres des Kindes.
Fazit
Das Baukindergeld wird kommen, jedoch dauert die Umsetzung länger als geplant. Auch wenn teilweise Bausparkassen bereits hiermit werben, sollte die endgültige Entscheidung und Beschlussfassung abgewartet werden. In ihre Finanzierungsberechnungen einplanen sollten es Familien, die förderfähig sind, aber auf jeden Fall jetzt schon.