Ihren Ursprung hat die weltweite Finanzmarktkrise im amerikanischen Subprime-Markt, dem Markt für Kredite an zahlungsschwache Kunden. Auch in Deutschland gerieten einige Institute an den Rand der Insolvenz. So mussten beispielsweise die Mittelstandsbank IKB und die Sachsen-LB Verluste in Milliardenhöhe abschreiben. Um die drohende Insolvenz zu vermeiden, wurde die Sachsen-LB an die Landesbank Baden-Württemberg verkauft, die IKB erhielt milliardenschwere Unterstützung aus einem Bankenpool. Für eine Bank bedeutete die Finanzmarktkrise sogar das Aus: Die Weserbank musste im April Insolvenz anmelden.
Die bange Frage, die sich viele deutsche Besitzer von Giro-, Tages- oder Festgeldkonten stellen: Betrifft die Finanzmarktkrise auch mich? Antwort: Wer sein Geld bei einem deutschen Kreditinstitut angelegt hat, muss sich keine Sorgen machen. Laut Gesetz sind alle Banken in Deutschland verpflichtet, die Gelder ihrer Kunden bis zu einer Höhe von 90 Prozent und maximal 20.000 Euro zu schützen. Zudem gehören fast alle Kreditinstitute in Deutschland einem Einlagensicherungsfonds an, der Kundengelder über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus schützt. Dabei hat jede Bankengruppe, egal ob privat, öffentlich-rechtlich oder genossenschaftlich, ihren eigenen Fonds. Muss eine Bank Insolvenz anmelden, sind die Anlagen über den jeweiligen Einlagensicherungsfonds und in einer festgelegten Höhe abgesichert.
So sind beispielsweise die Kundengelder bei öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken zu 100 Prozent geschützt. Einlagen bei Privatbanken werden je Kunde bis zu einer Höhe von 30 Prozent des im letzten Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals der jeweiligen Bank gesichert. Selbst bei einer kleinen Bank mit einem Eigenkapital von 5 Millionen Euro bedeutet dies praktisch die volle Sicherung der Einlagen, denn damit sind bereits Beträge bis 1,5 Millionen Euro pro Anleger voll geschützt. Die Einlagensicherung gilt für Giro-, Tages- oder Festgeldkonten.
Bei ausländischen Banken ist dieser Schutz oft nicht gegeben, denn sie sind nicht an die deutsche Einlagensicherung gebunden. Im Fall einer Insolvenz garantieren diese Institute nur eine Rückzahlung bis zu einer bestimmten Betragsgrenze. Bei einer niederländischen Bank sind zum Beispiel maximal 20.000 Euro geschützt.