Ihre Bequemlichkeit ist oft das Einzige, was viele Wohneigentümer daran hindert, auf diese veränderten Bedingungen zu reagieren. Genau darauf setzt die vertraute Hausbank. Sie bietet, wenn die vereinbarte Zinsbindung ausläuft, normalerweise eine Prolongation an - und das nicht selten zu eher unvorteilhaften Konditionen. Wohneigentümer sollten sich also zweimal überlegen, ob sie dieses Angebot von ihrem ursprünglichen Darlehensgeber vorbehaltlos annehmen - oder lieber andere Angebote prüfen sollten. "Wer dabei über Dr. Klein eine Finanzierungsanfrage stellt, braucht eine Vielzahl von Banken gar nicht mehr zu kontaktieren, denn wir haben sie bereits in unserem Portfolio", sagt Klaus Kannen, Vorstand für Privatkundenfinanzierungen bei Dr. Klein. "Und mit dem Online-Rechner über http://www.drklein.de/... erhalten Interessenten sofort einen ersten Anhaltspunkt zu möglichen Top-Konditionen, die genau auf die persönliche Situation zugeschnitten sind."
Ähnlich sieht es bei Forwarddarlehen aus. Auch hier werden die Kunden von ihrem Finanzierungspartner gerne rechtzeitig angeschrieben. Denn meist ist die Immobilie nach der ersten Zinsbindung noch nicht vollständig bezahlt. Ein Anschlussdarlehen ist notwendig. Und das kann bereits 60 Monate vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung abgeschlossen werden; auch bei anderen Banken. Wohneigentümer sollten also auch in diesem Fall immer zunächst verschiedene Angebote miteinander vergleichen.
In Ausnahmefällen kann ein Darlehen sogar noch eher umgeschuldet werden. Wegen des entgangenen Zinsgewinns verlangt der ursprüngliche Darlehensgeber dafür jedoch eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich online über den Vorfälligkeitsrechner von Dr. Klein ermitteln (http://www.drklein.de/...). Ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Umschuldung besteht während der laufenden Zinsbindung allerdings nicht. Nur beim Verkauf der Immobilie, Tod eines Darlehensnehmers oder schwerer wirtschaftlicher Not muss die finanzierende Bank einer Kündigung zustimmen. Akzeptiert der ursprüngliche Darlehensgeber die Kündigung auch ohne wichtigen Grund, so kann die Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbart werden. Doch das ist ein Sonderfall.
"Bei einer klassischen Prolongation oder einem Forwarddarlehen klappt der Bankenwechsel in der Regel recht einfach. Und es fallen nur geringe Kosten an", weiß Klaus Kannen. Denn hat der Wohneigentümer sich für eine Umschuldung und einen anderen Anbieter entschieden, wird die im Grundbuch eingetragene Grundschuld auf die neue Bank übertragen. Dafür wird eine Gebühr verlangt. Wie hoch diese Gebühr ausfallen kann, lässt sich über die Internetseiten von Dr. Klein mit einem Grundbuchrechner (http://www.drklein.de/...) ermitteln. Beispiel: Bei einer verbleibenden Grundschuld von 100.000 Euro würde die Abtretungsgebühr im Idealfall 165,08 Euro kosten. Im Vergleich zu der oft mehrere tausend Euro umfassenden Summe, die sich durch eine Umschuldung sparen lässt, lohnt sich dieser geringe Einsatz. Das bestätigt auch Klaus Kannen: "Wer sich jetzt die günstigen Zinssätze für seine Anschlussfinanzierung sichert oder größere Tilgungsraten vereinbart, kann sein Darlehen schneller zurückzahlen und spart dadurch doppelt."