Die Versicherungsgesellschaft leistet für Reparaturen bei beschädigten Haushaltsgegenständen beziehungsweise für die Neuanschaffung gleichwertiger Gegenstände. Sie übernimmt weiterhin Aufräumkosten und Renovierungskosten und bezahlt zusätzlich Hotelrechnungen, falls der Geschädigte vorübergehend nicht in den eigenen vier Wänden wohnen kann. Um Geld vom Versicherer zu erhalten, muss der Versicherte nachweisen, die zerstörten oder verschwundenen Gegenstände tatsächlich besessen zu haben. Hilfreich sind Kaufbelege, Fotos oder Videoaufnahmen. Diese Dokumente sollten an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.
Ein häufiger Streitfall zwischen Versicherung und Versichertem ist ein Fahrraddiebstahl. Hier gilt: Wird ein Fahrrad aus einem verschlossenen Keller gestohlen, ist das Einbruch - die Hausratversicherung kommt dann dafür auf. Wer hingegen sein Rad nur am Laternenmast vor dem Haus anschließt, geht leer aus. Für diesen "einfachen Diebstahl" gibt es aber eine zusätzliche Klausel für die Hausratversicherung, die allerdings einen Beitragszuschlag kostet. Voraussetzung ist dann, dass der Drahtesel beim Abstellen mit einem Schloss gesichert ist. Versichert ist das Rad dann zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr. Nach dieser Zeit ist es nur noch versichert, wenn es "in Gebrauch" ist. Etwa, wenn man später von Freunden aus nach Hause fahren will und das Rad vor deren Haustür gestohlen worden ist.