Bei der Umsetzung des AGG sind bei Unternehmen Kosten in erheblicher Höhe angefallen. So sind für ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten vor allem durch Schulungen von Mitarbeitern, Änderungen der Personalprozesse sowie durch neue betriebliche Regelungen durchschnittlich rund 24.000 Euro angefallen. Hinzu kommen auch in Zukunft laufende Kosten, etwa für weitere Schulungen und den Unterhalt der Beschwerdestelle, die sich pro Jahr auf weitere 25.600 Euro summieren. Größere Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten waren unter den gleichen Voraussetzungen durchschnittlich mit rund einer Viertelmillion Euro an einmaligen Kosten belastet und rechnen auch in Zukunft mit laufenden Kosten in etwa gleicher Höhe. Kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern mussten für die AGG-Einführung einmalig bis zu 3.400 Euro aufwenden; auch hier kommen pro Jahr noch einmal bis zu 3.000 Euro an laufenden Aufwendungen hinzu. Insgesamt wird das Kostenpotenzial für die bayerische Wirtschaft auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Besonders augenfällig ist, dass das AGG von den Unternehmen als absoluter Bürokratietreiber wahrgenommen wird. 72 Prozent der größeren Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern gaben an, die Unsicherheit im Umgang mit Personalfragen sei gestiegen. Die neuen Regelungen und Prozesse werden hier auch von rund 63 Prozent der Mitarbeiter als bürokratisch empfunden.
Rund 70 Prozent der befragten Personalverantwortlichen glauben zudem nicht, dass das AGG eine Wirkung hat, da Gleichbehandlung zur täglichen Praxis gehört.
Für Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., bewahrheitet sich damit, wovor die vbw immer gewarnt hat: „Das AGG ist ein Bürokratie- und Kostentreiber! Und es bringt nicht mehr Gleichbehandlung und Gerechtigkeit – es ist deshalb überflüssig!“