Konkret wandte sich Brossardt gegen die derzeit diskutierte längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere. "Die Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere ist ein Herzstück der Reformagenda. Sie ist eine Ursache dafür, dass die Beschäftigungsquote Älterer in den letzten Jahren deutlich – auf mittlerweile fast 50 Prozent – gestiegen ist. Auch die Arbeitslosigkeit der über 55-Jährigen konnte allein 2006 um über 20 Prozent reduziert werden", sagte Brossardt. Er wies auf den Charakter der Arbeitslosenversicherung als Risikoabsicherung hin. "Der Kern des Prinzips Arbeitslosenversicherung ist die Sicherung der Bürger gegen den Verlust des Jobs. Es gibt deshalb keinen Anspruch auf eine längere Dauer des Bezugs wegen längerer Einzahlungszeiten." Brossardt bezweifelte zudem, dass die von der SPD berechneten 800 Millionen Euro für den längeren Arbeitslosengeldbezug ausreichen. Davon abgesehen handle es sich bei diesem Betrag um Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit, also um Gelder der Beschäftigten und der Unternehmen, die an diese zurückgegeben werden müssten.
Auch an der beschlossenen Rente mit 67 dürfe nicht gerüttelt werden. "Die Rente mit 67 ist ein richtiger Schritt zur Begrenzung der Rentenausgaben und zur Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an die steigende Lebenserwartung. Von ihr abzurücken hieße, eine erneute Steigerung der Rentenbeiträge und damit eine weitere Belastung des Faktors Arbeit in Kauf zu nehmen – mit entsprechenden Konsequenzen auf die Beschäftigung."