Inhaltlich seien die Vorschläge der Kommission jedoch nicht geeignet, mehr Flexibilität auf den Arbeitsmärkten zu schaffen. „Unternehmen müssen auf Veränderungen im internationalen Wettbewerb rasch reagieren, um auf den globalisierten Märkten zu bestehen. Dabei sind sie auf moderne und flexible Beschäftigungsformen angewiesen: Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigung und Leiharbeit“, sagte Brossardt. Beschäftigungssicherheit erreiche man nur, wenn man die Arbeitnehmer beim Übergang von einer Beschäftigung in eine andere mit aktivierenden Maßnahmen fördere und soziale Hilfe anreizbezogen gestalte. „Entsprechende Vorschläge vermisse ich im Grünbuch“, so Brossardt.
Auch für die erwogene Definition eines EU-einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs bestehe kein Bedarf. „Sie bringt keine Klarheit für das nationale Recht und erleichtert auch nicht die grenzüberschreitende Beschäftigung innerhalb der EU. Diese ist in erster Linie eine Frage des Sozialversicherungsrechts, ohne Bezug auf den Arbeitnehmerbegriff.“ Auch zusätzliche Regelungen für den Arbeitnehmerschutz in dreiseitigen Arbeitsverhältnissen, wie die Kommission sie vorschlägt, wirkten einem flexiblen Arbeitsmarkt entgegen.
„Gerade am Beispiel Deutschland zeigt sich, dass ein überregulierter und unflexibler Arbeitsmarkt ein gravierender Standortnachteil ist. Um diesen Nachteil zu beheben, brauchen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Europa ein Kündigungsrecht, das dem Beschäftigungsaufbau dient, eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit sowie einen Abbau von administrativen Vorschriften.“ Die Grundsätze von „Better Regulation“ müssten auch auf arbeits- und sozialpolitische Regelungen und Vorhaben angewendet werden, sagte Brossardt.Weitere Informationen: www.vbw-bayern.de/...