"Die bayerische Haltung war immer klar: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuer ist ein Kompromiss, der im Gesetzgebungsverfahren noch verbessert werden muss. Bayern hat bei der Unternehmensnachfolge immer auf einer Behaltensfrist von lediglich zehn Jahren bestanden, innerhalb derer beim Abschmelzmodell kein Betriebsvermögen entnommen oder veräußert werden darf", erklärte Fahrenschon. Er sprach sich auch dafür aus, die Erbschaftsteuer auf betriebliches Vermögen in jährlichen Raten abzuschmelzen. Verhindert werden soll also, dass ein Erbe, der den Betrieb beispielsweise über neun Jahre fortgeführt hat, den Verschonungsabschlag vollständig verliert, wenn er den Betrieb im Jahr zehn aufgeben oder verkaufen muss. Fahrenschon stellte außerdem fest: "In allen Fachausschüssen des Bundesrats hat sich Bayern hierfür stark gemacht und Rückenwind für das weitere Gesetzgebungsverfahren bekommen."
Auch die bayerische Wirtschaft forderte sehr deutliche Korrekturen an der Erbschaftsteuerreform. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft kritisiert vor allem die 15-jährige Bindungsfrist für Betriebsvermögen und Lohnsummen. Prof. Thomas Bauer, Vizepräsident der vbw und selbst Familienunternehmer: "Niemand weiß, wie die Welt im Jahr 2023 aussieht und wie unsere Unternehmen bis dahin auf Änderungen reagieren müssen. Für jedes Unternehmen kann es sinnvoll und notwendig sein, durch größere Umstrukturierungen seine Zukunft zu sichern." Bauer weiter: "Unter dem aktuellen Erbschaftsteuerentwurf können verantwortlich handelnde Erben ein Unternehmen nicht übernehmen. Das ist wie russisches Roulette und führt die Erben mit großer Wahrscheinlichkeit in den Ruin."
Deshalb forderte die vbw eine Rückkehr zum ursprünglich vorgesehenen Abschmelzmodell. Bauer: "Das erbschaftsteuerliche Risiko muss mit den Jahren der Betriebsfortführung sinken. Damit steht und fällt der Erfolg der Reform. Nur so können Wachstum und Arbeitsplätze von Familienunternehmen im Erbfall nachhaltig gesichert werden."