Diese wiederum ist Betreiberin der Flughäfen Tegel und Tempelhof und hatte erfolgreich den Antrag gestellt, zum 31. Oktober 2008 ihre Betriebsgenehmigung für Tempelhof zu widerrufen zu lassen.
Zur Erleuchtung des "Problemfalls" Tempelhof sollte man einige Fakten kennen, die beim Rechtsverhältnis zwischen der BFG einerseits und dem Bund bzw. dem Land Berlin als Eigentümer der Liegenschaften andererseits eine wesentliche Rolle spielen. Das könnte auch zum Verständnis der jeweiligen – mittlerweile wohl verhärteten Standpunkte des Bundes bzw. des Senats von Berlin beitragen.
1934 Zur Umsetzung der Erweiterungsplänen für den seit 1923 von der BFG privatwirtschaftlich betriebenen Flughafen und dem Vorhaben, ein erheblich größeres Abfertigungsgebäude im nordwestlichen Bereich der Fläche zu bauen, stellte die damalige Reichsregierung über den Haushalt des Reichluftfahrtministeriums die alleinige Finanzierung. Ein erheblicher Teil des dafür notwendigen Geländes war ebenfalls Eigentum des Reiches. 1938 Wurde ein Nutzungsvertrag zwischen dem Reichsluftfahrtministerium und er BFG im Entwurf paraphiert, der vorsah, dass die BFG das bisherige Abfertigungsgebäude, dessen Bau sie aus eigenen Mitteln 1928 finanziert hatte, und die anliegenden Flugzeughallen mit Inbetriebnahme der Großanlage entschädigungslos zu beseitigen hätte. Als Ausgleich wurde im Erbpachtvertrag festgelegt: die BFG übernimmt ab endgültiger Fertigstellung die Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und die Instandhaltung der heute allen Berlinern bekannten Großanlage mit 300.000m² Geschossfläche. Die Einnahmen aus der Immobilie stünden einerseits vollständig der BFG zu, andererseits entfiele für 99 Jahre die Zahlung eines Pachtzinses der BFG an das Reich. Allerdings war dieser Vertrag an die Auflage geknüpft, dass die Immobilie ausschließlich zivilen Luftverkehrsunternehmen und luftverkehrsnahen Unternehmen, Behörden und Institutionen zur Anmietung vorbehalten werde.
1944 Im Dezember wurde der im September 1938 paraphierte Vertrag (vorläufige Rechts-verbindlichkeit) rechtsgültig unterschrieben. An sich ein kühnes (unsinniges) Unterfangen sechs Monate vor der Niederlage des Reiches und damit Beendigung des 2. Weltkrieges. Der Eintritt in den 2. Weltkrieg 1939 hatte die vollständige Fertigstellung der Gebäudeanlage und die Übergabe an die BFG gestoppt. 1945 Die US-Army übernimmt die Hoheit und Verwaltung des Flughafens und der Gebäudeanlage. Mit der Aufnahme des zivilen Luftverkehrs 1951 übergibt sie einen Teil in die Verwaltung der BFG unter ihrer Aufsicht. Mit anderen Worten, der Erbpachtvertrag für die Gebäudeanlage war zwar rechtskräftig, aber bis zu Wiedervereinigung nie rechtswirksam geworden, weil die Grundvoraussetzung fehlte – die vollständige, rechtskräftige Übergabe der gesamten Gebäudeanlage durch das Reich und damit die Betriebsübernahme durch die BFG.
1990 Im Oktober wurde in Tempelhof der zivile Linienverkehr von einer Reihe von nationalen und internationalen Fluggesellschaften aufgenommen. Die Betriebsleitung übernahm die BFG auf der Grundlage ihrer nie unterbrochenen Betriebsgenehmigung, die Abfertigung der Fluggäste wurde im heutigen GAT, General Aviation Terminal, durchgeführt, bis im April 1992 auch die Haupthalle von der US-Army abgegeben und von der BFG, dem wachsenden Verkehr zu entsprechen, als Hauptabfertigungshalle den Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt wurde. Dazu beseitigte die US-Army die bisherigen Absperrungen des landseitigen Zugangs zum Hauptgebäude vom Platz der Luftbrücke. Die BFG verwaltete nun die südliche Hälfte der Gebäudeanlage von der Haupthalle bis zum "Kopfbau West".
1993 Mit dem Abzug der "Schutzmächte" aus Berlin, also auch der US-Army aus dem Flughafen Tempelhof stellte sich nun die Frage, wer betreibt den "Laden" nun weiter?? Ab Juni 1993 übernahm die BFG – nolens volens – den gesamten Gebäudekomplex, ohne dass es dafür eine neue vertragliche Vereinbarung mit dem Bund als Rechtsnachfolger des Reiches gab.
Man stritt sich eine Weile mit der Bundessvermögensverwaltung auch vor Gericht. Die BFG berief sich auf den 1938 paraphierten und 1944 rechtskräftig unterzeichneten Vertrag – ohne soweit ich weiß – diesen im Original vorlegen zu können. Ihr Ziel waren die Fortschreibung der ursprünglichen Pachtbedingungen. Am Ende hat die BFG die gerichtliche Auseinandersetzung verloren; sie legte vor der nächst höheren Instanz Widerspruch ein. Zu einer weiteren Verhandlung ist es dann nie gekommen. Es trat – ohne dass sich jemand groß um Besserung bemühte – ein jahrelanger, vertragsloser Zustand ein, allerdings auch ohne Leistung eines Pachtzinses durch die BFG an die Bundesvermögensverwaltung für die Nutzung der Anlage.
Hier ist ausdrücklich zu erwähnen, dass die BFG sich ihrerseits an die ursprünglichen Bedingungen gehalten hat. Sie zahlte zwar kein Nutzungsentgelt, übernahm aber von 1993 bis heute sämtliche Kosten des Betriebs, des Unterhalts und der Instandhaltung. Sie verhielt sich wie der Eigentümer. Letzteres stellte sich im Laufe der Jahre als beachtliche Belastung heraus. In etlichen Bereichen mussten Millionen für die Sanierung der Bausubstanz übernommen werden: z.B. die Sanierung der Betonbauten des Bahn- und Fahrzeugtunnels unter dem Gebäude hat mehr als 10Mio DM verschlungen, die Dachanlagen und die landseitigen Fassaden der Hangars wurden vollständig saniert. Eine über Jahre andauernde Investition der BFG in den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage des Bundes, also letztlich der Bundesbürger.
Die BFG hat diese enormen Kosten über die Jahre aus ihren eigenen Erträgen des Betriebs Tempelhof aus den jährlichen Entgelten des Luftverkehrs (ca. 7Mio €) und Mieten (ca 13Mio €), und aus den Überschüssen des Betriebs in Tegel voll übernommen, damit im Grunde genommen aus den Entgelterlösen, die Fluggesellschaften und deren Fluggäste an die BFG abgeführt hatten .
Der Berliner Senat und damit der Berliner Steuerzahler sind zu keinem Augenblick zur Kostenübernahme für Tempelhof herangezogen worden!
Nun, um dieser nicht widerlegbaren (für die Gegner unangenehmen) Tatsache zu begegnen, wird verkündet, durch den Ausgleich der Kosten in Tempelhof aus den erzielten Überschüssen in Tegel sei der dem Land Berlin zustehende Anteil von 50% der jährlichen Gewinne geschmälert worden. Die weiteren 50% hätten dem Bund zugestanden, an der BFG waren Berlin und Bund zu je 50% beteiligt.
Das ist denn doch eine zu simple Einlassung, die darauf spekuliert, dass der Bürger nicht weiß, was mit den erzielten Gewinnen Jahr für Jahr passierte
Das Land Berlin und der Bund als jeweils 50%-Gesellschafter haben seit 1990 keinen Pfennig oder Cent aus den Gewinnen des Betriebs der BFG in Tegel in ihren Kassen gesehen.
Bis auf den Ausgleich der Kostenunterdeckung in Tempelhof, max. 12Mio € im Jahr, wurde Jahr für Jahr nahezu vollständig der Gewinn der BFG als zinsloses Darlehn zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, mehr noch zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit der FBS, abgeführt. Also im Grunde à fond perdu. Hätte Tempelhof kostendeckend wirtschaften können (besser dürfen), wären die nach Brandenburg abgeführten BFG-Erträge noch generöser ausgefallen.
Das vertragslose Verhältnis zwischen Bund und BFG wurde m.W. 1994/1995 durch einen Nutzungsvertrag beendet, der die gleichen Bedingungen enthielt: Mieteinnahmen und Entgelte voll an die BFG; Kosten für Betrieb, Unterhalt und Instandhaltung zu Lasten BFG.
In Anbetracht der enormen Vorleistung, die die BFG in den vergangenen Jahren für die Instandhaltung, den Erhalt, der Gebäudeanlage erbracht hatte, gab sich der Bund mit einem jährlichen Nutzungsentgelt von 135.000 DM zufrieden.
Der Nutzungsvertrag sieht allerdings auch vor: er endet automatisch sobald der Widerruf der Betriebsgenehmigung, 0:00 Uhr in der Nacht vom 30. Oktober 2008, rechtswirksam umgesetzt würde.
Zur Erinnerung: das Verfahren zum Widerruf der Betriebsgenehmigung der BFG für Tempelhof ist nicht etwa vom Bund, sondern – auch gegen einige schon im Jahre 2003 geäußerte Bedenken des Bundes - vom Land Berlin, und von dort in Sonderheit vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit auch in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft betrieben worden.
Das zu den Fakten.
Nun eine kleine Denkaufgabe für diejenigen, die aufmerksam seit gut einer Woche die Berichte in der Berliner Presse verfolgt haben:
Nehmen wir an: der Bund wäre bereit, die Gebäudeanlage und seine Fläche von ca 150ha (lt Tagesspiegel 08.11.) für 25 Mio € an Berlin zu verkaufen, unter der Voraussetzung, dass Berlin die Sanierungs- und Betriebskosten der Gebäudeanlage und die Kosten für die Altlastenentsorgung der Fläche und deren Umwandlung trägt. Hinterlistig verlangt er eine spätere Gewinnbeteiligung an der Vermarktung, wenn sie denn erfolgreich sein würde.
Dafür würde er Berlin 200 Mio € für die Grundsanierung der Staatsoper Unter den Linden, 60 statt 40 Mio jährlich für die Sicherheitsaufwendungen Berlins etc etc spendieren.
Und da sagt Berlin, genauer Klaus Wowereit: Nein! Tempelhof ist nicht Teil der Vereinbarung.
Jetzt stellen Sie sich bitte vor: der gegenwärtige Senat von Berlin, allen voran die verantwortliche Senatorin hätten ein brillantes Nutzungs- und Vermarktungskonzept für die Gebäudeanlage mit einer voraussichtlichen Mieteinnahme von 25 bis 28 Mio Euro; in der Fläche des Tempelhofer Feldes schlummerte nur ein alter Blecheimer, Kosten für die Altlastenentsorgung und Umwandlung ein "einstelliger Millionbetrag" – wie eine Zeitung berichtete.
Lässt man für so einen "lächerlichen" Betrag einen deal von mehreren Hundert Millionen Euro platzen, wenn man für die gesamte Anlage ein phantastisches, zukunftsorientiertes und schließlich hohe Erträge versprechendes Konzept "in der Schublade der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung" hätte????
Ich denke, umgekehrt wird ein Schuh draus: Sowohl der Regierende als auch die Senatorin wissen aus den Analysen der BFG über Gebäude- und Altlastenentsorgungs-Kosten sehr genau Bescheid, dann bleibt nur der Schluss, dass die ermittelte Summe erheblich das finanzielle Angebot des Bundes für die Staatsoper, die Sicherheitsaufgaben etc. etc übersteigt, das liegt grosso modo bei 300 Mio Euro.
Um das alles heraus zu finden und endlich aus der Ressource Verkehrsflughafenanlage Tempelhof eine "Goldgrube" zu machen, zu der sie unzweifelhaft das Potential hat, darum
entscheidet Berlin: Tempelhof bleibt Flughafen
Sie alle entscheiden mit Ihrer Teilnahme bei der gegenwärtig laufenden 2. Stufe des Volksbegehrens. Denken Sie daran: am kommenden Wochenende 17. – 18. November sind alle Bürgerämter Berlins für die Abgabe Ihre Unterschrift geöffnet.