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IG Bürger für Stuttgart 21 e.V. 70040 Stuttgart, Deutschland http://www.fuerstuttgart21.de
Ansprechpartner:in Herr Sebastian Heinel
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IG Bürger für Stuttgart 21 e.V.

Offener Brief an den Justizminister Stickelberger

12 Millionen EURO für das Recht zu prüfen?

(lifePR) (Stuttgart, )
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Sehr geehrter Herr Stickelberger,

im Wahlkampf und seit Regierungsantritt verspricht die grün-rote Landesregierung eine Bürgergesellschaft, in der Transparenz herrscht und dem Bürger auf Augenhöhe begegnet wird.

In diesem Zusammenhang irritieren uns - die IG Bürger für Baden-Württemberg - die von Ihnen jüngst getätigten Aussagen über das "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21"

Wir zitieren eine bemerkenswerte Passage aus einem Artikel der Südwestpresse:

Mit dem Gesetz, wenn es nach seiner Ablehnung im Landtag durch Volksentscheid gültig würde, "schafft man die Möglichkeit, dass die Landesregierung prüfen kann, ob Kündigungsgründe vorliegen. Es müssen gewichtige Gründe sein", fügt Stickelberger an. Und: "Es können Gründe sein, die wir noch gar nicht kennen." Deshalb sei auch offen, wann eine solche Kündigung, gegen die sicherlich geklagt würde, ausgesprochen werden würde. Freilich gelte auch, je mehr Fakten in der Zwischenzeit geschaffen werden, "desto schwieriger wird es".

http://www.swp.de/...

Nach dem Verkehrsminister Winfried Hermann scheint nun auch der Justizminister nicht mehr zu wissen, was er eigentlich will - jedenfalls in Bezug auf sein eigenes Gesetz, dass die Kündigungsrechte des Landes bei Stuttgart 21 regeln soll. In einem Beitrag in der Südwest Presse vom 8.9.2011 nennt er als Ziel des Gesetzes lediglich nur noch die Prüfung von Kündigungsrechten (Passage i

Wie dürfen das die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg verstehen:

1. Ist das Gesetz nun ein "Gesetz zur Ausübung von Kündigungsrechten..." oder ein Gesetz zur Prüfung von Kündigungsrechten?

2. Könnten diese Kündigungsrechte nicht auch ohne die Volksabstimmung ganz legitim von der Landesregierung geprüft werden?

3. Gibt der Steuerzahler 12 Mio. € oder mehr aus, um der Landesregierung ein Recht zuzugestehen, das sie sowieso schon hat?

4. Wenn nur geprüft werden soll, wie lange wird die Prüffrist sein? Oder stellt dieser neue Gedanke einen Blanko-Check für die Projektgegner aus? Denn geprüft werden könnte auch im Jahr 2017 noch? Und wie lange soll dann der immer wieder geforderte Bau- und Vergabestopp dauern, wenn gar nicht klar ist ob jemals Kündigungsrechte bestehen?

Die Bürger Baden-Württembergs verdienen Klarheit bezüglich des Inhalts des Gesetzes. "Schon der Begriff "Ausstiegsgesetz" war bisher irreführend, da es nur um die Ausübung von Kündigungsrechten des Landes geht", ärgert sich Sebastian Heinel, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Bürger für Baden-Württemberg, "Jetzt scheint es sogar nur noch um die Prüfung dieser Kündigungsrechte zu gehen! Dafür 12 Millionen Euro auszugeben, ist Steuergeld zum Fenster rausgeworfen!"

Stefan Faiß von den Juristen für Stuttgart 21 ergänzt "Die Landesregierung hat bereits jetzt das Recht, diese Kündigungsrechte zu prüfen. Dafür ist keine Volksabstimmung mehr nötig. Viel Geld könnte gespart werden, das an anderer Stelle sinnvoller verwendet wäre."

Die Interessengemeinschaft Bürger für Baden-Württemberg fordert daher Schluss mit dem herum lavieren und klare Aussagen. Nur dadurch kann man den Bürgern auf Augenhöhe begegnen und die Forderung nach einer transparenten Bürgergesellschaft glaubhaft erscheinen lassen.
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