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Erster Teilerfolg der Arbeitnehmervertreter bei Airbus

Rahmenvertrag zu Auswirkungen von Power8 vereinbart

(lifePR) (Hamburg, )
In der Auseinandersetzung um das Sparprogramm Power8 bei Airbus haben die Arbeitnehmervertreter einen ersten Teilerfolg erzielt. Für den anstehenden Personalabbau im Overhead-Bereich konnte eine attraktive Abfindungsformel durchgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen für diesen Personalabbau sowie für alle weiteren anstehenden Maßnahmen durch Power8 werden durch eine betriebliche Einigungsstelle unter Vorsitz des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes Bremen, Martin Bertzbach, entschieden. Keine Annäherung gab es bei der Frage der Werksverkäufe. Die IG Metall Küste behält sich weiter vor, die Zukunftssicherung der vom Verkauf bedrohten Werke auch tarifpolitisch zu sichern.

"Dies ist ein erster Schritt, um die Auswirkungen von Power8 auf die Beschäftigten zu regeln. Nicht mehr, aber auch nicht weniger", sagte der Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende von Airbus Deutschland, Rüdiger Lütjen, heute in Hamburg. "Mit Werksverkäufen und Personalabbau werden die Probleme bei Airbus nicht gelöst, deswegen geht die Auseinandersetzung weiter."

Die Probleme von Boeing beim neuen Dreamliner zeige eindeutig, dass Outsourcing kein Allheilmittel sei, meinte die Bezirksleiterin der IG Metall Küste, Jutta Blankau. Airbus müsse sich fragen, ob man nicht das falsche Modell kopiere. "Wenn die Airbusführung an ihren Outsourcingplänen festhält, werden wir für die Zukunftsfähigkeit der Werke weiter streiten." Hierzu gehöre insbesondere eine Standort- und Beschäftigungsgarantie sowie die langfristige Zusicherung von Arbeitspaketen und Tarifstandards. Ohne eine Sicherheit für die Werke und Mitarbeiter zeichne sich ein schwerer Konflikt bei Airbus ab.

Das Unternehmen werde bis Ende des Jahres die Zahlen für den Personalabbau konkretisieren.

Ein für beide Seiten freiwilliges Ausscheiden soll ab 2008 möglich sein. Zeitnah wird die Einigungsstelle unter Vorsitz von Martin Bertzbach ihre Arbeit aufnehmen.

Die vereinbarte Abfindungsformel lautet

Alter * Betriebszugehörigkeit/25 X monatliches Durchschnittsbrutto
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