Die Branche "Zeitarbeit" ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Gleichzeitig sind auch in einem Teil der Branche problematische Entwicklungen zu verzeichnen, etwa dort, wo Löhne gezahlt werden oder Arbeitsbedingungen herrschen, die deutlich hinter den zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und dem Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) vereinbarten Tarifverträgen zurückbleiben.
Um den Beschäftigten einen angemessenen Anteil bei der weiteren Entwicklung der Branche zu sichern, setzen sich iGZ, BZA und IG Metall für die Beachtung der folgenden Grundsätze ein:
1. Die Einhaltung der iGZ/BZA/DGB-Tarifverträge.
2. Die Bereitschaft, dreiseitige Vereinbarungen zwischen Kundenunternehmen, Zeitarbeitunternehmen und IG Metall / Betriebsrat zu schließen, die Zeitarbeitnehmer besser stellen als im Flächentarifvertrag der Zeitarbeitsbranche geregelt ist.
3. Zeitarbeitnehmer können ungehindert einen Betriebsrat wählen.
4. Die IG Metall anerkennt den eigenständigen Charakter und Wert der Zeitarbeitsbranche. Deshalb setzen wir uns gemeinsam für die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein und unterstützen einen Branchenmindestlohn. Dies ist spätestens mit Wegfall der Arbeitnehmerfreizügigkeit, voraussichtlich im Jahr 2009, notwendig, um die in der Zeitarbeitsbranche beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen.