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Massiver zusätzlicher Bürokratieaufwand

Arbeitszeitmeldepflicht kritisiert

(lifePR) (Münster, )
Die Ankündigung der individuellen Arbeitszeitmeldepflicht der Arbeitnehmer löste bei den Mitgliedern des iGZ eine große Resonanz aus. Einig sind sich die Mitglieder darüber, dass die Arbeitsstundenmeldepflicht zu einem massiven zusätzlichen Bürokratieaufwand und einer nicht vertretbaren Mehrarbeit für die Betriebe führen wird.

Im Zuge des am 26. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedeten Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes tritt auch die beschlossene Arbeitszeitmeldepflicht in Kraft. Diese neue Klausel verpflichtet die Arbeitgeber erstmals, die von den einzelnen Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden im Rahmen der so genannten DEÜV- Meldung an die Sozialversicherung zu melden. Dies bedeutet einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe, ohne einen nennenswerten Nutzen für die Sozialversicherung zu bringen. Somit verkehrt sich das eigentliche Ziel des Bürokratieabbaus in sein Gegenteil.

Nur durch einen massiven zusätzlichen Bürokratieaufwand lässt sich die individuelle Arbeitsstundenmeldung gewährleisten. Die Arbeitszeit vieler Beschäftigter wurde bisher nicht im Zeiterfassungssystem registriert, da dies in den meisten Fällen aufgrund fester Arbeitszeiten nicht erforderlich war. Auch aus praktischen Erwägungen fanden Arbeitszeiterfassungen nicht statt. Die Betriebe sind nun verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer rückwirkend für 2008 zu melden, also für einen Zeitraum, in dem lediglich nur die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden aufgezeichnet wurden. Wegen dieser fehlenden Aufzeichnungen ist es den Betrieben fast unmöglich, bereits in 2009 die Arbeitszeiten für 2008 zu melden.

Auch dort, wo die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden, besteht in der Regel keine Verknüpfung zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, in der die DEÜV- Meldungen erstellt werden. Daher entstünde für Betriebe mit Zeiterfassungssystemen ein zusätzlicher Bürokratieaufwand. Des weiteren führt die mit der Meldepflicht umzusetzenden Aufbewahrungspflicht dazu, dass alle Arbeitszeitmeldungen nicht mehr nur zwei, sondern nun für fünf Jahre aufbewahrt werden müssen.

Eine Meldung der individuellen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer im Rahmen der DEÜV- Meldung ist vor dem Hintergrund des späteren Verwendungszwecks der Daten unverhältnismäßig: Obwohl die Arbeitszeiten künftig für jeden einzelnen Beschäftigten gemeldet werden sollen, werden diese individualisierten Daten von keiner einzigen Stelle genutzt. Die Berufsgenossenschaften sollen lediglich die Arbeitszeiten für jeden Arbeitgeber von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung als Summe zusammengefasst erhalten.

Durch die ständig wechselnden Einsatzorte und die damit verbundenen wechselnden Stundenleistungen in der Zeitarbeitsbranche müssten für jeden Mitarbeiter am Ende des Monats eine individuelle, manuelle Stundenerfassung erstellt werden. Dieser deutliche Mehraufwand ist für die meisten Betriebe mit ihrem jetzigen Personalbestand nicht durchführbar, alle Mitglieder des iGZ sprechen von einer zusätzlich zu schaffenden Personalstelle im Verwaltungsbereich, die oftmals mit dem Budget der Betriebe nicht vereinbar ist.

Der mit der Umsetzung des Gesetzes verbundene zusätzliche Aufwand würde ebenfalls enorme Kosten nach sich ziehen, so müssten unter anderem vorhandene Lohn- und Zeiterfassungsprogramme neu programmiert bzw. neu angeschafft und Personal für die Bearbeitung, die Kontrolle und Verwaltung bereitgestellt werden. Aufwand und Nutzen der individuellen Arbeitszeitmeldepflicht stehen für die Mitglieder des iGZ in keinem Verhältnis zueinander.
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