Im Falle konkurrierender Tarifverträge sieht der Änderungsentwurf des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bei der Aufnahme einer Branche vor, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dieser richtige Grundsatz dürfe nun nicht unter Verweis auf angeblich zu hohe Tarifbindung oder vorhandener Tarifkonkurrenzen wieder in Frage gestellt werden, forderte der iGZ-Bundesvorsitzende Volker Homburg. "Im Vordergrund der Entscheidung über die Notwendigkeit eines Mindestlohns darf nicht die Frage der Tarifbindung stehen, sondern ob die bestehenden Tarife den Arbeitnehmern auskömmliche Löhne garantieren und auch vor dem Lohndruck von außen hinreichend abgesichert sind", so BZA-Präsident Volker Enkerts. Beides sei in der Zeitarbeitsbranche höchst fraglich, denn durch die Anfang 2009 bevorstehende Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen EU-Oststaaten drohe ein massiver Druck von außen. Überdies seien Dumping-Haustarifverträge mit Einstiegslöhnen von weit unter 6,00 Euro keine Seltenheit. Es dürfe jedenfalls nicht so sein, dass eine Minderheit in der Zeitarbeitsbranche niedrigere Billiglöhne schützen wolle und sachgerechte tariflich ausgehandelte Mehrheitslösungen auf Dauer torpedieren könne, so Homburg und Enkerts.
"Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, für diese Fälle gesetzliche Entscheidungskriterien zu schaffen", so Enkerts. Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Entsendegesetzes sieht hier nach dem sogenannten Repräsentationsprinzip vor, denjenigen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären, der die meisten Arbeitnehmer organisiert. Dies könne mit Tarif- oder Mindestlöhnen unter sechs Euro aber nicht erreicht werden. Der vorgelegte iGZ-BZA-DGB-Mindestlohn-Tarifvertrag unterstütze das politische Ziel, zukünftig die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen bei Zeitarbeitskräften im Helferbereich zu verringern. "Uns geht es nicht um Verdrängungswettbewerb, sondern um den notwendigen Mindestschutz des mit fast 35 Prozent relativ großen Helferanteils in der Branche", betonte Homburg.
Beide Verbände zeigten sich zuversichtlich, dass die Koalitionspartner jetzt zügig zu einer vernünftigen Entscheidung kommen werden, die nur lauten könne, dass ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zur Vermeidung sozialer massiver Verwerfungen dringend notwendig sei.