"Bereits vor einem Jahr haben der iGZ und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), die zusammen über zwei Drittel aller organisierten Zeitarbeitsunternehmen vertreten, gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften beim DGB die Voraussetzung für eine Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz geschaffen, in dem sie einen bundesweit gültigen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen haben, erklärte iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz. Dieser lege in der untersten Lohngruppe 7,15 Euro im Westen und 6, 22 Euro im Osten fest. Durch eine Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz könnte dieser Tarifvertrag per Ministerverordnung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Stolz forderte daher den Gesetzgeber auf, endlich die Weichen für den vereinbarten Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zu stellen. Noch immer gebe es Firmen, die ihren Mitarbeitern teilweise bis zu zwei Euro weniger Stundenlohn zahlen. Dumpingangebote, die dem guten Ruf der Branche massiv schaden.
"Eine tariflich festgelegte Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche respektiert die Besonderheiten im Arbeitnehmerüberlassungsrecht, verhindert soziale Verwerfungen und garantiert auch in Zukunft flexible Brücken in den ersten Arbeitsmarkt", so Stolz. Dieses Instrument sei eine staatliche Hilfe, die Einstiegs-Rahmenbedingungen in der sozialen Marktwirtschaft fair und für alle nationalen und internationalen Anbieter über das ergänzte Arbeitnehmer-Entsendegesetz gleich zu gestalten.