Verstöße gegen die Offenlegungspflichten werden aufgrund der elektronischen Prüfmöglichkeiten vom Bundesamt für Justiz von Amts wegen verfolgt. Bei Nichtbefolgung kann das Ordnungsgeld auch mehrmals angeordnet werden. Die Androhung des Ordnungsgeldes kann durch Nachreichung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Wochen abgewendet werden. Die Verfahrenskosten in Höhe von 50 Euro hat das Unternehmen jedoch zu tragen. Weitere Informationen sind zu finden auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) bzw. des Elektronischen Bundesanzeigers (https://publikations-serviceplattform.de/...).
Achtung: Ordnungsgelder bis zu 25 000 Euro drohen
Jahres- und Konzernabschlüsse bis 31.12.2007 einreichen
Verstöße gegen die Offenlegungspflichten werden aufgrund der elektronischen Prüfmöglichkeiten vom Bundesamt für Justiz von Amts wegen verfolgt. Bei Nichtbefolgung kann das Ordnungsgeld auch mehrmals angeordnet werden. Die Androhung des Ordnungsgeldes kann durch Nachreichung des Jahresabschlusses innerhalb von sechs Wochen abgewendet werden. Die Verfahrenskosten in Höhe von 50 Euro hat das Unternehmen jedoch zu tragen. Weitere Informationen sind zu finden auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) bzw. des Elektronischen Bundesanzeigers (https://publikations-serviceplattform.de/...).