Die Gewerbetreibenden müssen nach § 3 JuSchG die geltenden Regelungen von §§ 4 bis 13 JuSchG aushängen. Soweit Gastwirte öffentliche Filmveranstaltungen anbieten, kommt zusätzlich eine besondere Kennzeichnungs- und Informationspflicht nach §§ 11 bis 14 hinzu. Aus diesem Grund wird ab September ein neuer Aushang nötig.
Den ab 01.09.2007 geltenden Musteraushang des Jugendschutzgesetzes gibt es auf der IHK-Internetseite www.giessen-friedberg.ihk.de unter Dokumentennummer 9148 zum Download.