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Aufgepasst: künftige Mindestanforderungen an energiebetriebene Produkte

Neues Gesetz will Umweltauswirkungen von energiebetriebenen Produkten verringern

(lifePR) (Gießen-Friedberg, )
Die EU-Ökodesignrichtlinie wurde mit dem Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EPBG) am 7. März 2008 in Deutschland umgesetzt. EU-weit sollen sich die Umweltauswirkungen von Produkten, die mit Energie betrieben werden, verringern. Konkret handelt es sich um Endgeräte, die mit Energie, gleich welcher Art, betrieben werden. Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung sind davon ausgenommen. Hersteller und Händler solcher Produkte müssen nun aufpassen. Die EU entwickelt zukünftig Mindestanforderungen an diese Produkte und fasst sie in so genannte Produkt-Lose zusammen. Jedes Produkt-Los wird zunächst von der EU verabschiedet, erst dann müssen sie von den Herstellern, Händlern und Importeuren umgesetzt werden. Derzeit werden seitens der EU bereits Produkt-Lose vorgelegt wie zum Beispiel zu Haushaltskühl- und Gefriergeräten oder Haushaltsgeschirrspül- und Waschmaschinen.

Für die Umsetzung der Ökodesignrichtlinie und dem EPBG ist in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als "beauftragte Stelle" verantwortlich. Einerseits beteiligt sie sich an der Entwicklung der Produkt-Lose, anderseits ist sie für Umsetzung der Mindestkriterien verantwortlich. Die Überwachung zur Einhaltung des Gesetzes wird den obersten Landesbehörden übertragen. Die Entwicklung zu den Durchführungsvorschriften werden auf der Homepage der BAM (www.ebpg.bam.de) hinterlegt. Mit dem Erlass erster Durchführungsverordnungen ist aber vor Sommer 2008 nicht zu rechnen. Die daraus resultierenden Umsetzungen werden kaum vor 2009 zu erwarten sein. Doch ist es wichtig von den betroffenen Unternehmen die Entwicklungen kontinuierlich zu verfolgen, um nicht kalt erwischt zu werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von Thomas Klaßen, IHK Verbund Mittelhessen, Tel.: 06441 / 9448-1510 oder E-Mail: klassen@lahndill.ihk.de

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Rund 40.000 Unternehmen haben ihren Sitz im Bezirk der IHK Gießen-Friedberg. Von diesen arbeiten rund 1.800 Unternehmerinnen und Unternehmer ehrenamtlich in den IHK-Gremien mit. Weitere Infor-mationen finden Sie unter www.giessen-friedberg.ihk.de.

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