Von der Neuregelung betroffen sind alle Fahrer, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t im Güterkraftverkehr oder mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken führen. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht im Bereich Personenverkehr ab dem 10. September 2008 und für den Güterverkehr ein Jahr später. Fahrer, die vor diesen Stichtagen eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, sind von der Pflicht zur Grundqualifikation befreit. Eine Weiterbildung im 5-jahres Rhythmus ist von allen Fahrzeugführern zu absolvieren. Die Teilnahme an einer Grundqualifikation bzw. Fortbildungsschulung wird zukünftig durch einen Eintrag im Führerschein dokumentiert.
Details der Neuregelung wird die IHK Gießen-Friedberg am 29. November 2007, ab 16 Uhr auf einer Informationsveranstaltung vorstellen. Weitere Informationen und Anmeldung: Erhard Krug