Jede Eintragung im Handelsregister wird im Unternehmensregister und einer Zeitung veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden über die Handelsregistereintragung anzubieten. Meist sind die Angebote so ausgestaltet, dass sie nicht als Bestellformulare, sondern als Rechnungen erscheinen, die dann ungeprüft in der Annahme einer Zahlungsverpflichtung beglichen werden.
Allen Unternehmern, die derartige oder andere dubiose Zahlungsaufforderungen erhalten, rät die IHK Gießen-Friedberg dringend, diese nicht zu bezahlen bzw. in Zweifelsfällen den Rat des Geschäftsbereichs Recht und Steuern der IHK einzuholen.