Leder äußert weiter: „Alle Vermögensarten sollten nicht nur einheitlich behandelt, sondern auch in gleicher Höhe besteuert werden. Die Reform entspräche somit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und Rechtssicherheit wäre gewährleistet. Zudem entstünden keine steuerlichen Mehrbelastungen für die Wirtschaft!“
Die Unternehmen sind zunehmend verunsichert. Grund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, durch den bei der Vererbung von Betriebsvermögen Steuererhöhungen zu befürchten sind. Es soll künftig zwischen produktivem und nicht produktivem Betriebsvermögen unterschieden werden. Dies ist eine bürokratische Unterscheidung, die nicht notwendig ist. Auch bei der Einführung einer unflexiblen Fortführungsklausel hätte die Wirtschaft das Nachsehen.
Eine Niedrigsteuer vermeidet solche Komplikationen. „Wird dazu die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Erbschaftsteuer gewährt, wäre den Unternehmen gut geholfen“, ergänzt DIHK-Steuerabteilungsleiter Alfons Kühn, der an der ersten gemeinsamen Sitzung der hessischen Steuerreferenten am 4.9. in Gießen über den aktuellen Fortgang berichtet.
„Denn es kann nicht sein, dass ein Betrieb vor dem Aus steht, nur weil überraschend geerbt wurde!“ Leder und Kühn befürchten, dass die finanziellen Engpässe durch die Erbschaftsteuer genau dazu führen könnten. Der Gesetzentwurf beinhaltet diese Gefahr für kleine und mittlere Betriebe.
Um die „Schlagkraft“ für Empfehlungen zu Steuerfragen zu erhöhen, hat sich innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der hessischen IHKs eine neue Koordinierungsstelle gebildet. Die IHK Gießen-Friedberg hat die Federführung übernommen. Sie vertritt die steuerpolitischen Interessen der hessischen Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung.