Die Prüfung richtet sich an Versicherungsvermittler, deren gewerbliche Tätigkeit seit dem 22. Mai 2007 durch den neu eingeführten § 34 d der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich einer Erlaubnispflicht unterliegt. Die Erteilung der Erlaubnis wird wiederum an den Nachweis der Sachkunde geknüpft. Die Sachkundeprüfung ist dabei ein möglicher Weg für die Nachweisführung. Keiner Erlaubnis und damit auch keiner Sachkundeprüfung bedürfen allerdings diejenigen Vermittler, welche nur für eine Versicherungsgesellschaft tätig sind.
Der Sachkundeprüfung müssen sich derzeit vor allem die Neueinsteiger der Vermittlerbranche unterziehen, soweit sich deren Sachkunde nicht schon aus einer der in § 4 Versicherungsvermittlerverordnung genannten Berufsqualifikation ergibt. Der Gesetzgeber hat für die Erlaubniserteilung keine Übergangsregelung vorgesehen, sofern der Einstieg in die Selbstständigkeit erst ab dem Jahr 2007 erfolgte. Die betreffenden Vermittler benötigen die Erlaubnis daher sofort mit der Aufnahme der Tätigkeit.
Zuständig für Erlaubnis, Registrierung und nunmehr auch für die Sachkundeprüfung sind die IHKs. Die IHK Limburg nimmt diese Aufgabe zentral für die mittelhessischen Industrie- und Handelskammern Lahn-Dill und Gießen-Friedberg wahr.
Weitere Informationen und Anmeldungen zur Sachkundeprüfung erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Limburg, Martina Mattlener, Telefon 06431/210-121 und unter www.ihk-limburg.de .