In einer Umfrage bei allen 62 Städten und Gemeinden des IHK-Bezirks hat die IHK Gießen-Friedberg die Veränderungen bei den kommunalen Steuern abgefragt und ausgewertet. Dabei wurde nicht nur nach der Gewerbesteuer, sondern auch nach den Grundsteuern A und B gefragt.
Der Landkreis Gießen und der Vogelsbergkreis weisen mit 330 bzw. 329 Prozent annähernd den gleichen durchschnittlichen Gewerbesteuersatz auf. Für den Wetteraukreis wurden durchschnittlich 318 Prozent ermittelt.
Deutlich den höchsten Gewerbesteuersatz hat die Universitätsstadt Gießen mit 420 Prozent, gefolgt von Alsfeld mit 390 Prozent und Lauterbach und Kirtorf mit je 380 Prozent (alle drei Vogelsbergkreis). Im Wetteraukreis liegt der höchste Hebesatz bei 340 Prozent und wird durch die Kommunen Bad Nauheim, Büdingen, Butzbach, Friedberg und Münzenberg erhoben. Die niedrigsten Hebesätze für die Gewerbesteuer liegen bei 300 Prozent. Auch Bad Vilbel, die einwohnerstärkste Stadt des Wetteraukreises, gehört zu diesen Kommunen.
Erhöhung der Grundsteuer
Wie die Umfrage weiter zeigt, haben zum Jahresanfang 2008 acht Kommunen die Hebesätze der Grundsteuer B angehoben. In Butzbach, Nidda und Ortenberg werden jeweils 10 Prozentpunkte, in Laubach und Lich jeweils 20, in Glauburg 25, in Hungen 30 und in Rockenberg 40 Prozentpunkte mehr verlangt als im Vorjahr. Die Grundsteuer A wurde für 2008 in Rockenberg um 5 Prozentpunkte, in Nidda und Ulrichstein um 10 und in Laubach um 20 Prozentpunkte erhöht. Friedberg hat die Grundsteuer A jedoch um 10 Prozentpunkte, Limeshain die Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte gesenkt.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben. Durch die Festsetzung der einzelnen Hebesätze für diese Steuerarten hat die Kommune die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der durch die Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen. Die Hebesätze werden jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltberatungen neu festgesetzt. Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B auf bebaute oder bebaubare Grundstücke sowie auf Gebäude erhoben.